Betriebswirtschaftliche Kennzahlen für Arbeitnehmervertreter

Informationen gewinnen, Probleme erkennen, Handlungsbedarf ermitteln


Betriebswirtschaftliche Kennzahlen für Arbeitnehmervertreter

§ 37,6
AufsR

Ob Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Monatsreport – erfahren Sie, welche Informationen von besonderer Bedeutung sind und wie diese systematisch aufbereitet und ausgewertet werden können. Sie lernen, Corporate Reportings (Finanzberichte) richtig zu lesen und ihre Aussagen einzuordnen. So können Sie professionell mit den Kennzahlen arbeiten und mit ihnen argumentieren. Gemeinsam mit unseren Referenten berechnen bzw. interpretieren Sie die in Ihrem Unternehmen häufig verwendeten Kennzahlen, um künftig die aktuelle wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens beurteilen, Frühwarnsignale und Handlungsbedarf erkennen zu können.

Sie werden regelmäßig mit komplexem Zahlen, Daten- und Berichtsmaterial konfrontiert. Kennzahlen helfen dabei, umfangreiche und komplexe Informationen und Sachverhalte transparent und verständlich zu machen.

Grundlagen

  • Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Kapitalflussrechnung – Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensplanung
  • Reportingsysteme verstehen und interpretieren

Zweck und Aufbau eines Kennziffernsystems

  • Kennzahlen als Informations- und Frühwarninstrument
  • Datenbeschaffung – das unternehmerische Ecosystem als Lieferant wichtiger Informationen

Überblick: Arten von Kennzahlen, Kennzahlensystemen und ihre Bedeutung

  • Erfolgs-, Rentabilitäts-, Liquiditäts-, Vermögens- und Nachhaltigkeitskennzahlen – was ist EBIT, EBITDA, Cashflow, Working Capital und Co.?
  • Moderne zukunftsgerichtete Kennzahlen der Digitalisierung, der Plattformökonomie und der dynamischen Ecosysteme
  • Balanced Scorecard, Objectives and Key Results (OKR) und was sie bedeuten
  • Wie beeinflussen interne und externe Treiber die Kennzahlenentwicklung?

Techniken zur Erstellung eines betriebsratsspezifischen Kennzahlensystems

  • Komplexe Sachverhalte in Kennzahlen und -systemen abbilden – wie geht das?
  • Erstellung von Vergleichszahlen und deren Auswertung – gibt es Bewertungsspielräume?
  • Die wichtigsten Planziffern für Arbeitnehmervertreter
  • Kennzahlen grafisch und verständlich aufbereiten – mit moderner Technik!

Der Jahresabschluss als Quelle unternehmerischer Kennzahlen

  • Ausgewählte Positionen richtig analysieren
  • Kennzahlenkatalog erstellen und fortführen
  • Aufstellen eines Fragenkatalogs für Gespräche mit dem Arbeitgeber
  • Wichtig: Expertenwissen des Wirtschaftsausschusses nutzen

Ihr Nutzen – praktische Arbeit mit den Kennzahlen Ihres Unternehmens

  • Bewertung und Schlussfolgerung aufgrund der ausgewerteten Daten
  • Wie Sie mit Kennzahlen wirkungsvoll argumentieren und überzeugen
  • Verfälschung von Kennzahlen und ihre Folgen
  • Kennzahlen argumentativ wirkungsvoll »aushebeln«

Hinweis: Teilnehmer dieses Seminars sollten über betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse verfügen, wie sie z. B. in unserem Seminar Betriebswirtschaftliche Kompetenz I vermittelt werden.

Schulungsanspruch

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht gleichzeitig im Betriebsrat sind, sieht das Gesetz eine Schulungsmöglichkeit nicht ausdrücklich vor. Allerdings wird die Anwendung von § 37,6 Abs. 6 BetrVG in Literatur und Rechtsprechung teilweise auch für sie bestätigt. Auch Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses, die ihr Amt bereits einige Jahre ausüben, können einen Anspruch auf eine Grundlagenschulung zum Thema haben. Das Gericht erkannte: »Selbst eine wiederholte Amtsperiode im Wirtschaftsausschuss ist kein hinreichendes Merkmal für die fehlende Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme« (LAG Hamm 05.12.2008 – 10 TaBV 25/07).

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.

Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.

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Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Das BAG bejaht unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Schulungsanspruch für ein nicht dem Betriebsrat angehörendes Wirtschaftsausschussmitglied. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses

AufsR

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer = 1.549,00 EUR,
2. und jeder weitere Teilnehmer = 1.399,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 90 Poko-Points
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Mit Extra Vorteil

Zusatzseminar

Seminar mit Kinderbetreuung

Mit Zertifizierung

Behindertenfreundliches Hotel

Ohne Vorkenntnisse

Mit Gerichtsbesuch

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Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.

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