Die krankheitsbedingte Kündigung

Das „letzte Mittel“ bei Erkrankungen der Arbeitnehmer


Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Die krankheitsbedingte Kündigung

§ 37,6
SGB IX
PersR

Die Messlatte liegt hoch für Arbeitgeber, die eine sogenannte krankheitsbedingte Kündigung aussprechen wollen. In diesem Seminar erfahren Sie, welche strengen Anforderungen erfüllt sein müssen, damit eine derartige Kündigung sozial gerechtfertigt und wirksam ist. Unsere Referenten zeigen Ihnen aber auch Wege zur Vermeidung krankheitsbedingter Kündigungen und wie Sie als Betriebsrat, vor oder aus Anlass der Kündigung, in den Geschehensablauf einbezogen werden.

Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der im Kündigungsschutzgesetz geregelten personenbedingten Kündigung. Auslöser der Kündigung können häufige Kurzerkrankungen oder auch durchgehende Dauererkrankungen, also physische oder psychische Zustände sein, die dem Mitarbeiter nicht vorzuwerfen sind. Wann dies gleichwohl zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses führt, ergibt sich vor allem aus der einschlägigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.

Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung

  • Häufige Kurzerkrankungen und Dauerkrankheit – die typischen Kündigungsgründe
  • Was bedeutet »Prognoseprinzip«?
  • Unzumutbare Weiterbeschäftigung – nur bei erheblicher Beeinträchtigung betrieblicher Belange
  • Abwägung der beiderseitigen Interessen: Welche Punkte haben Gewicht?
  • Ultima-ratio-Prinzip und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – Schutzinstrumente für Arbeitnehmer

Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM)

  • Besondere Bedeutung des bEM
  • Kündigung ohne bEM – selten erfolgreich
  • Welche Rechte hat der Betriebsrat beim bEM?
  • Neu: kein Anspruch des Betroffenen auf Durchführung von bEM!

Besondere Probleme der krankheitsbedingten Kündigung

  • Der arbeitsmedizinische Gutachter – wann wird er benötigt und wer bezahlt ihn?
  • Sonderfall: Krankheit im Zusammentreffen mit Schwerbehinderung
  • Berücksichtigung etwaiger Betriebsvereinbarungen zum Gesundheitsmanagement und zur Wiedereingliederung
  • Krankheitsbedingte Kündigung und Urlaubsabgeltung
  • Die sogenannte »Freikündigung« – rechtlich zulässig?

Krankheitsbedingte Kündigung – und nun?

  • Kündigungsschutzprozess – Ablauf und Risiken
  • Gerichtlicher Abfindungsvergleich: immer eine sichere Einigungsperspektive?
  • Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung – Einwirkungsmöglichkeiten sichern!
Besondere Vorteile

Mehr Infos beim Rieder Verlag


CDMP_14h_k.gif

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.

PersR

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.299,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 75 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 UhrErster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminarende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


„Einfach nur super, sehr gut und verständlich erklärt.“
Teilnehmer dieses Seminars in Dortmund

"Die Kompetenz der Referenten hat mir besonders gefallen. Es konnten mehrere Themen gut ausgearbeitet werden."
Teilnehmer dieses Seminars in Heidelberg

"Der Referent hat die Thematik sehr kurzweilig und verständlich näher gebracht. Danke für die vielen Fragen, auf die er wunderbar eingegangen ist."
Teilnehmer dieses Seminars in Berlin

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