Warum verweist der Arbeitgeber in einigen Arbeitsverträgen auf einen Tarifvertrag?
Anlehnung bedeutet, dass der Inhalt eines Tarifvertrags durch vertragliche Vereinbarung Bestandteil des Arbeitsvertrags wird.
Ein Tarifvertrag gilt normalerweise nur, wenn der Arbeitgeber über seinen Arbeitgeberverband an einen Tarifvertrag gebunden ist, oder wenn er mit einer eigenen Gewerkschaft einen „Haustarifvertrag“ abgeschlossen hat.
Damit die Regelungen des Tarifvertrags für den einzelnen Arbeitnehmer gelten, muss dieser Arbeitnehmer Mitglied der Gewerkschaft sein. Ist dies der Fall, wird das Arbeitsverhältnis ohne vertragliche Vereinbarung mit gesetzlicher Wirkung von dem Tarifvertrag erfasst.
Ist der Arbeitgeber nicht an einen Tarifvertrag gebunden und hat auch keinen eigenen „Haustarifvertrag“ vereinbart, lässt sich die gesetzliche Wirkung auch durch vertragliche Vereinbarung erreichen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können so die Wirkung des Tarifvertrags geltend machen, damit gelten dann ohne Bestehen der Voraussetzungen für eine echte Tarifwirkung die Tarifinhalte kraft vertraglicher Wirkung. Hier spricht man dann von einer Anlehnung an einen Tarifvertrag.
Das ganze kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
Die Parteien können auch vereinbaren, dass nur Teile eines Tarifvertrags entweder dynamisch oder statisch gelten. („im Übrigen gilt, für entsprechende Regelungen gilt“)
Warum macht eine Anlehnung Sinn?
Der Arbeitgeber ermöglicht so auch nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern von tariflichen Regelungen zu profitieren, er schafft hierdurch keinen Anreiz für Arbeitnehmer einer Gewerkschaft beizutreten.
Tarifverträge enthalten in der Regel deutlich lukrativere Regelungen für den Arbeitnehmer als das Gesetz selbst. Verweist ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung auf eine Tarifanlehnung, will er damit verdeutlichen, dass er genauso attraktive Arbeitsbedingungen schaffen möchte wie ein tarifgebundener Arbeitgeber.