Arbeits- und Infektionsschutz in Zeiten von Corona

 

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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard 

Aktiv als Betriebsrat begleiten

Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber, nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und nach Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.

Er hat sich dabei mit dem Betriebsrat abzustimmen.

Der Arbeitsschutzausschuss koordiniert die Umsetzung des betrieblichen Maßnahmenplans.

Möglich ist auch die Übertragung dieser Aufgabe an einen Krisenstab oder an eine nach § 13 ArbSchG beauftragte Person unter Mitwirkung des Betriebsrats, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes.

Organisatorische Maßnahmen

Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Ausreichender Abstand zwischen den Beschäftigten, mindestens 1,5 m.
  • Wenn nicht möglich, Schutzmaßnahmen wie z. B. transparente Abtrennungen bei Publikumsverkehr
  • Büroarbeit soll, wenn möglich, in das „Homeoffice“ verlagert werden.
  • Räumlichkeiten sind so zu nutzen, dass gleichzeitige Mehrfachbelegungen vermieden werden
Sanitärräume, Kantine und Pausenräume
  • Reinigung der Hände ist durch hautschonende Flüssigseife und Handtuchspender sicherzustellen.
  • Reinigung der Räume ist durch Anpassung der Reinigungsintervalle sicherzustellen. Dazu regelmäßiges Reinigen von Türklinken und Handläufen etc.
  • In Kantinen sind Tische und Stühle so herzurichten, dass ausreichender Abstand sichergestellt ist.
Lüften
  • Sicherstellen, dass keine Warteschlangen entstehen. Ggf. Ausgabezeiten verlängern, bis hin zur Schließung von Kantinen
  • Regelmäßiges Lüften aller Arbeitsräume
  • Raumlufttechnische Anlagen (Klimaanlagen etc.) sollen nicht abgeschaltet werden
Maßnahmen im Aussendienst, Lieferdienst, auf Baustellen, in der Landwirtschaft und bei Fahrten
  • Mindestabstand zu Kunden und Kolleginnen und Kollegen sicherstellen
  • Wenn nicht anders möglich, feste kleine Gruppen von 2-3 Personen bilden
  • Einrichtung zur häufigen Handhygiene schaffen
  • Ausstattung der Firmenfahrzeuge mit Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion, Papierhandtüchern und Müllbeuteln
  • Die Benutzung von betrieblichen Fahrzeugen soll auf so wenig Personen wie nötig und möglich begrenzt werden
  • Optimierung der Tourenplanungen und Reduktion von Materialfahrten
  • Bei Liefer- und Transportdiensten Nutzung sanitärer Einrichtungen planen
Infektionsschutz in Sammelunterkünften
  • Bei einer Unterbringung von Beschäftigten in Sammelunterkünften, z. B. an Baustellen, sind kleine, feste Teams zu bilden, die auch zusammenarbeiten, mit jeweils eigenen Sanitär- und sonstigen Gemeinschaftsräumen
  • Einzelbelegung von Schlafräumen (außer für Partner und/oder enge Familienangehörige)
  • Zusätzliche Räume zu Isolierung Infizierter
  • Regelmäßig reinigen und lüften
  • Geschirrspülmaschinen und Waschmaschinen sind bereitzustellen
Homeoffice
  • Büroarbeiten sollen nach Möglichkeit von zu Hause erledigt werden, dort wo im Büroraum kein Abstand eingehalten werden kann.
 Dienstreisen und Meetings
  • Auf das absolute Minimum reduzieren
  • Wenn Präsenz, dann Mindestabstand einhalten
Schutzabstände sicherstellen
  • Treppen, Türen, Aufzüge etc. so einzurichten, dass ausreichender Abstand eingehalten wird
  • An Stellen mit Personenansammlungen wie z. B. Zeiterfassung, Kantine, Ausgaben, Aufzüge, Stehmarkierungen anbringen
  • Auch in der Produktion 1,5 m Mindestabstand
  • Wenn nicht möglich Mund-Nasen-Schutz
Arbeitsmittel und Werkzeuge
  • Vorrangige Verwendung ein- und derselben Person
  • Ansonsten: regelmäßig reinigen und Benutzung mit Schutzhandschuhen
Arbeits- und Pausenzeiten
  • Wo es möglich ist, Pausenzeiten, Arbeitsbeginn und Arbeitsende so verteilen und entzerren, dass so wenig Menschen wie möglich sich begegnen:
    • bei der Arbeit direkt
    • bei der Zeiterfassung
    • in Umkleideräumen
    • bei der Essensausgabe
  • Schichtpläne so gestalten, dass immer dieselben Personen zusammenarbeiten
Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Wenn PSA getragen wird, dann strikte persönliche Nutzung
  • Aufbewahrung NICHT zusammen mit Alltagskleidung
  • Alle Arbeitskleidung GETRENNT von Alltagskleidung aufbewahren
  • Wenn Infektionsrisiko ausgeschlossen ist, kann Umziehen zu Hause erfolgen
Zutritt betriebsfremder Personen
  • Auf ein Minimum reduzieren
  • Namen, Adressen, Kontaktdaten sind zu erfassen und aufzubewahren
  • Information vermitteln über derzeitige Schutzmaßnahmen im Betrieb
Umgang bei und mit Verdachtsfällen
  • Aufstellen einer betrieblichen Regelung zum Umgang mit Symptomen, Möglichkeit zum kontaktlosen Fiebermessen
  • Wenn Symptomatik auftritt, zu Hause bleiben, bzw. sofort Betriebsgelände verlassen
  • Abklärung durch Arzt. Bis zu dessen Ergebnis ausgehen von Arbeitsunfähigkeit
  • Im betrieblichen Pandemieplan Regelung zur Ermittlung und Information von Kontaktpersonen

Physische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungberücksichtigen und geeignete Maßnahmen ergreifen

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mund-Nasen-Schutz ist zur Verfügung zu stellen
  • Wo notwendig, gilt dies auch für die PSA (Handschuhe, Kittel, Überzeugs etc.)
  • Aktive Kommunikation und Unterweisung
    • Sicher stellen dass jede und jeder informiert wurde und ist
    • Führungskräfte sind zentral zu unterweisen
    • Einheitlichen Ansprechpartner bereitstellen
    • Bekanntgabe Betriebsarzt mit allen Kontaktdaten zur individuellen Ansprache

 

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