Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Auch mehrere Jahre nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist noch keine diskriminierungsfreie Arbeitswelt in Deutschland entstanden. In vielen Betrieben wird – ob nun aus Unwissenheit oder Sorglosigkeit oder teils auch bewusst – Gleiches ungleich behandelt. Demotivation und Unzufriedenheit sind, neben den persönlichen Nachteilen für die Betroffenen, die Folgen eines unachtsamen Umgangs mit dem Thema Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz. Doch wann liegt überhaupt eine verbotene Diskriminierung vor und wie kann sie geahndet werden? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer und den Betriebsrat und wie werden sie durchgesetzt?
Auf den Punkt: In diesem Seminar lernen Sie alles Notwendige, um einen starken Diskriminierungsschutz im Betrieb zu ermöglichen. Sie lernen insbesondere, die Formen von Diskriminierungen nach dem AGG zu erkennen und Handlungsoptionen für ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld als eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats zu entwickeln.
Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Typische Formen der Diskriminierung im Betrieb
Rechte der Betroffenen und Maßnahmen gegen Störer
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Typische Formen der Diskriminierung im Betrieb
Rechte der Betroffenen und Maßnahmen gegen Störer
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Schulungsanspruch
Sie haben Anspruch auf Schulung! Dieses Seminar vermittelt i. d. R. erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen haben einen eigenen Schulungs- und Bildungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Darunter fallen Schulungen auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen (LAG Berlin 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 96 Abs. 4 S. 1, 3 vor, dass Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit werden, soweit die Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der SBV erforderlich sind. Die Kosten (Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) sind vom Arbeitgeber zu tragen (§ 96 Abs. 8 S. 1 SGB IX).
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – oft für eine bestimmte Tageszahl – und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie auf den Seiten Schulungsanspruch für Personalräte.
Erforderlichkeit, zeitliche Lage und Teilnehmer der Schulungen sind auf Antrag der JAV vom Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu beschließen (§ 65 Abs. 1 BetrVG).
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Kosten:
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.