Abstand halten, Kollegen meiden, Homeoffice, Kurzarbeit – oder sogar Jobverlust. Die Coronakrise hat die Beschäftigten in Deutschland quasi über Nacht mit einschneidenden Veränderungen ihres Arbeits- und Soziallebens konfrontiert. Wie sollten die Beschäftigten damit umgehen, ohne krank zu werden? Was ist aus der jetzigen Situation für die Zukunft zu lernen? Denn auch nach der Bewältigung der aktuellen Situation wird es immer wieder und immer öfter Veränderungen im Arbeitsleben geben. Technischer Wandel, Digitalisierung, Umstrukturierungen, Personalabbau und lebenslanges Lernen werden in Zukunft unsere ständigen Wegbegleiter sein. Welche Strategie hilft den Beschäftigten, dabei gesund zu bleiben? Wie lassen sich Risiken vermindern und Chancen erhöhen? Insbesondere die Betriebsräte müssen sich in ihrer Funktion mit den betrieblichen Veränderungen auseinandersetzen. Dabei sollten sie ihre eigene Gesundheit im Auge behalten und gleichzeitig kompetente Berater ihrer Kolleginnen und Kollegen sein.
Auf den Punkt: Ausgehend von der Coronakrise und ihren Folgen für die Arbeit zeigt das Seminar Wege auf, auch alle geplanten Veränderungsprozesse in einem übergeordneten Zusammenhang zu verstehen und sowohl die Risiken als auch die Chancen für die Beschäftigten zu erkennen. Es werden Wege aufgezeigt, auch in Zeiten des Wandels der Gesundheit hohe Priorität einzuräumen.
Arbeit und Veränderungen
Gesundheit und Krankheit
Management und Prävention
Arbeit und Veränderungen
Gesundheit und Krankheit
Management und Prävention
Schulungsanspruch
Diese Seminare vermitteln in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37,6 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Diese Seminare vermitteln in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – oft für eine bestimmte Tageszahl – und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie auf: https://www.poko.de/Personalrat/Rund-ums-Seminar/Schulungsanspruch-fuer-Personalraete
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Kosten:
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.