Wirtschaftliche Angelegenheiten

Weiterbildung für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss*


Wirtschaftliche Angelegenheiten

§ 37,6

Die wirtschaftlichen Daten des Unternehmens beeinflussen wesentlich die Strategiefindung und Verhandlungsführung von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss gegenüber dem Arbeitgeber. Neben der Kenntnis des Jahresabschlusses und der Kennzahlen ist dafür entscheidend, ein effizientes Informationsmanagement im Betrieb sicherzustellen.

In diesem Workshop werden die rechtlichen Grundlagen der Informationsgewinnung von Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat dargestellt und die Frage von (Verhandlungs-)Strategien an Beispielen erarbeitet.

*Hinweis: Eine teilnehmende Beobachtung und/oder Moderation einer Betriebsratssitzung mit Feedback durch den Trainer im Rahmen dieses Workshops kann ggf. vereinbart werden

Rechtliche Grundlagen

  • Information und Beratung nach §§ 106 ff. BetrVG
  • Auskunftsverlangen an den Unternehmer und Einblicksrecht
  • Streit über erforderliche Information an den Wirtschaftsausschuss
  • Externe Sachverständige und/oder Gewerkschaftsbeauftragte
  • Sitzungen des Wirtschaftsausschusses
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Schweigepflichten
  • Unterrichtung des Betriebsrats

 Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Unternehmensleitung

  • Initiativen, Vorschläge, Stellungnahmen
  • Kooperation der Beteiligten
  • Nutzung unterschiedlicher Informationsquellen
  • Austausch und Diskussion unterschiedlicher Bewertungen
  • Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten
  • Termin- und Arbeitsplanung: Strukturierung der Abläufe

Mögliche Strategien des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsflusses
  • Optimierung der internen Prozesse und Arbeitsabläufe – wie kann die Arbeit im Gremium weiter verbessert werden?
  • Verhandlungen mit der Geschäftsleitung: Aktion oder Reaktion – wann ist was geboten?
  • Strategiefindungsprozess: Beispiele aus der betrieblichen Praxis

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Das BAG bejaht unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Schulungsanspruch für ein nicht dem Betriebsrat angehörendes Wirtschaftsausschussmitglied. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

Empfohlene Veranstaltungsdauer: 2,0 - 3,0 Tage

Hinweis: Gerne passen wir die vorgeschlagen Inhalte dieser Veranstaltung entsprechend der Zielgruppe, Ihrer Unternehmenskultur und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.

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