Arbeitgeber, die Betriebsratsgründungen behindern

AgressionOft können Beschäftigte deutscher Unternehmen ihre Mitbestimmungsrechte nicht ohne weiteres in Anspruch nehmen. Nicht selten müssen sie mit Schikanen durch den Arbeitgeber rechnen. Insbesondere Neugründungen von Betriebsräten scheinen vielen Unternehmen ein Dorn im Auge zu sein und sie versuchen sie zu vereiteln.

Mit diesem Thema beschäftigt sich eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, durchgeführt von Dr. Martin Behrens und Heiner Dribbusch. Sie haben 2015 dazu 159 hauptamtliche Gewerkschafter der IG BCE, der IG Metall und der NGG zu ihren Erfahrungen mit der Durchführung von Betriebsratswahlen befragt. Sage und schreibe der Hälfte der Befragten waren Fälle bekannt, in denen Unternehmen versucht haben die BR-Wahlen zu behindern. Einschüchtern von Kandidaten, mit Kündigung drohen oder die Bestellung des Wahlvorstands behindern, die Arbeit bereits gewählter Gremien erschweren: Jedes Mittel scheint recht zu sein. Im Gastgewerbe und in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie herrschen scheinbar die rauesten Sitten. In der Branche berichteten 76% der Befragten von Störversuchen der Arbeitgeber.
In vielen Fällen komme es sogar auch vor, dass die Betriebsratswahl letztlich mit Erfolg vereitelt würde.

Die Autoren haben auch untersucht, mit welchen Mitteln die Arbeitgeber das „Betriebsrats-Bashing“ betreiben. Wenn Betriebsratswahlen sabotiert werden sollen, werden arbeitgebernahe Kandidaten unterstützt und andere eingeschüchtert, bzw. ihnen sogar gekündigt. Auch Auflösungsanträge beim Arbeitsgericht gehören mittlerweile zur Tagesordnung. Oft nehme die Unternehmensleitung dazu auch externe Hilfe von Anwälten oder Beratungen in Anspruch. Besonders häufig finde diese Schikane wohl in inhabergeführten Betrieben mit 50 bis 200 Beschäftigten statt.

Nach Meinung der Forscher wäre ein umfassender gesetzlicher Schutz vor Eingriffen der Arbeitgeber erforderlich. Sie fordern beispielsweise bereits bei der Vorbereitung von Betriebsratswahlen einen Schutz aller beteiligten Beschäftigten vor Kündigungen – vom ersten Tag an. Weiterhin müssen gesetzwidrige Eingriffe des Managements wirksam sanktioniert werden. Das solle mittels Schwerpunktstaatsanwaltschaften erfolgen, die auf gesetzwidrige Eingriffe von Unternehmen in Betriebsratswahlen spezialisiert sind.

Details zur Studie erfahren Sie hier

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