Arbeitszeugnis ohne Dankesformel LAG Düsseldorf v. 03.11.2010 Az. 12 Sa 974/10

Arbeitszeugnis ohne Dankesformel

Schon ein wenig älter, aber nicht uninteressant. Das Thema Arbeitszeugnis ist in der Regel kein so großes Problem. Und wer immer noch glaubt, die Formulierung „bemühte sich pünktlich zu sein“, sei eine durchschnittliche Bewertung irrt gewaltig. Gleiches gilt für die Formulierung „er erledigte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit“. In diversen Foren findet man häufig die Aussage, dass es sich hierbei um eine „gute“ Beurteilung handelt. Dem ist nicht so. „Volle Zufriedenheit“ ist die Note befriedigend. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Derartige Formulierungen sind, wie bereits gesagt, regelmäßig unproblematisch. Doch die Tücke liegt im Detail bzw. dort, wo von den üblichen Regeln abgewichen wird. Was ist mit der Dankes- und Zukunftsformel in einem Arbeitszeugnis, also der letzte Satz, der da lauten könnte: „Wir danken Herrn oder Frau XYZ für seine/ihre  geleistete Arbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute“ (diese Formulierung ist im Übrigen eher schlecht). Was ist wenn diese Dankesformel fehlt und hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine solche Dankes- und Zukunftsformel? Dies hat das LAG Düsseldorf bejaht. Und zwar insbesondere dann, wenn das Arbeitszeugnis in seiner Gesamtbeurteilung signifikant über ein „befriedigend“ hinausgeht. Fehlt in einem solchen Fall die Dankesformel im Arbeitszeugnis, stellte dies eine unzulässige Abwertung der Beurteilung dar. Auch vor dem Hintergrund, dass im vorliegenden Fall als Beendigungstatbestand „beiderseitiges Einvernehmen“ angegeben wurde. Fehlt im Arbeitszeugnis dann die Dankesformel, kann leicht der Eindruck entstehen, dass es anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses doch zu negativen Begleitumständen gekommen ist.
Vor diesem Hintergrund sollte ein Arbeitszeugnis immer genau geprüft werden. Auch die Dankes- und Zukunftsformel kann relevante Informationen enthalten, die so auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Ein Arbeitszeugnis muss auch zwischen den Zeilen gelesen werden. Hier verbirgt sich oft mehr, als in den üblichen Formulierungen, die eigentlich doch nahezu jeder kennt.
Die Tücke liegt im Detail. 😉
Urteil hier.

Ein Kommentar

  1. L. Moosfeld said:

    Als Arbeitgeberin muss ich zum ersten Mal ein Arbeitszeugnis für eine Praktikantin schreiben. Eine Vorlage möchte ich eigentlich nicht nutzen. Nun bin ich mir unsicher, ob ich alles „gut“ formuliert habe. Vielleicht werde ich nicht da noch mal von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Danke für die Erklärung, in welcher Form der „Dankessatz“ ausgestaltet werden sollte. Da war ich mir unsicher.

    27. April 2021
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