Betriebsräte wählen! Ein Plädoyer

„Wir brauchen unbedingt einen Betriebsrat. Hier geht es sonst drunter und drüber!“ oder „Es kann so nicht länger angehen, keiner hilft uns!“ – so oder ähnlich ertönen die Stimmen immer häufiger unter den Mitarbeitern.

Aber warum eigentlich keinen Betriebsrat wählen?

Immerhin haben empirische Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung (https://www.boeckler.de/1359_1370.htm) gezeigt, dass mitbestimmte Betriebe oft produktiver, innovativer und familienfreundlicher sind.

„Dann lasst uns doch endlich die Initiative ergreifen und einen Betriebsrat wählen, das kann doch nicht so schwer sein!“

Dies mag man annehmen. Tatsächlich gibt es aber sowohl rechtliche, also auch tatsächliche Hürden, die die Belegschaft „erklimmen“ muss.

In rechtlicher Hinsicht sieht das Betriebsverfassungsgesetz beispielsweise vor, dass mindestens fünf Beschäftigte in dem Betrieb arbeiten, von denen drei wählbar sind (§ 5 i.V.m. § 8 BetrVG). Dies wird im Regelfall zutreffen.

Die Belegschaft steht allerdings auch oftmals vor tatsächlichen Hürden. In manchen Betrieben wird nicht selten mit illegalen Mitteln versucht, die Wahl eines Betriebsrats zu verhindern. Etwaige Kündigungen stehen plötzlich im Raum und den Initiatoren wird mit Schikanen begegnet.

Dies ist wohl einer der Gründe, warum nach Untersuchungen der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung nur eine Minderheit der Beschäftigten in Deutschland überhaupt von einem Betriebsrat vertreten werden. Im Jahr 2014 waren es beispielsweise 43 % im Westen und nur 33 % im Osten. Das Gast- und Baugewerbe sehe mitunter am ehesten von der Mitbestimmung ab.

Fazit:

Sollte der Arbeitgeber bei der Gründung intervenieren, kann es sich lohnen, hartnäckig zu bleiben. Man darf nicht aus den Augen verlieren, dass nur der Betriebsrat auf einer „Ebene“ mit dem Arbeitgeber verhandeln kann.

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Arbeitnehmerrechte gegenüber dem Arbeitgeber zu stärken. Erforderlichenfalls hat er die Möglichkeit, dem Arbeitgeber Einhalt zu gebieten oder Alternativen aufzuzeigen. Insbesondere durch das Initiativrecht des Betriebsrats im Rahmen seiner Mitbestimmung ist es ihm möglich, die Entscheidungen des Arbeitgebers zu beeinflussen. Zu nennen sind hier beispielsweise Fragen zur Arbeitszeit oder zum Urlaub. Die Kolleginnen und Kollegen werden es Ihnen danken!

Noch ein Hinweis für die, die sich fragen, wie sie neben der allgemeinen Arbeit noch ein Betriebsratsamt bekleiden sollen: Natürlich ist die Betriebsratsarbeit auch Arbeit, harte Arbeit sogar. Aber zum Einen werden Betriebsräte für Ihre Arbeit freigestellt und zum Anderen bringt die Betriebsratsarbeit viele neue spannende persönliche Aspekte ins Arbeitsleben – oder wo können Sie als einzelner Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln?

Trauen Sie sich – Es lohnt sich!

 

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