Kategorie: <span>Allgemein</span>

Qualität der ArbeitAm Arbeitsplatz verbringen wir den Großteil des Tages und vermutlich ist er für die meisten von uns nicht nur zur Sicherung des Lebensunterhaltes bedeutend. Eine wichtige Voraussetzung für unsere Zufriedenheit und Lebensqualität ist unser Job, wo wir oft mehr Zeit verbringen als mit unseren Familien oder Freunden. Und wir wissen alle, dass leistungsstarke Unternehmen zufriedene und motivierte Mitarbeiter dringend benötigen. Daher werden mittlerweile vermehrt auch die Beschäftigten selbst gefragt, wie sie zur Qualität ihrer Arbeit stehen – zumal die Vielfalt an Beschäftigungsformen in den letzten Jahren zugenommen hat.

Das hat auch das Statistische Bundesamt getan, das u.a. über den Mikrozensus deutsche Arbeitnehmer zu den eigenen Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt hat.

In der Erhebung „Qualität der Arbeit“ wurden folgende Bereiche unter die Lupe genommen:

● Arbeitssicherheit und Gleichstellung
● Einkommen und indirekte Arbeitgeberleistungen
● Arbeitszeit, Ausgleich von Beruf und Privatleben
● Beschäftigungssicherheit und Sozialleistungen
● Arbeitsbeziehungen
● Qualifikation und Weiterbildung
● Zusammenarbeit und Motivation

Einige interessante Ergebnisse haben wir für Sie zusammengestellt:
So arbeitete der Vollzeitbeschäftigte 2015 im Durchschnitt 40,5 Stunden, 12 Minuten weniger als noch 2011, aber 30 Minuten mehr als 1996. Auch die befristete Beschäftigung ist im Vergleich zu 2011 gesunken, nicht aber verglichen mit vor 20 Jahren. In der Gruppe 35 bis 54 Jährige waren 2015 knapp 6% befristet beschäftigt. 1996 lag der Anteil noch unter 5%. Unter den Berufsanfängern und Einsteigern waren letztes Jahr fast 18% befristet beschäftigt, 1% weniger als 2011. 1996 betrug ihr Anteil allerdings nur 9,6%.

13% aller Erwerbstätigen 2015 sind Teilzeitarbeiter, die eigentlich lieber Vollzeit arbeiten würden. Im Vergleich zu 2011 ist dies ein Rückgang von 3%.
Mehr als ein Viertel aller Beschäftigten sind auch an den Wochenenden im Einsatz. Sie arbeiten regelmäßig samstags oder sonntags.

Wenig neu – aber leider wieder in dieser Studie bestätigt – ist die Erkenntnis, dass es bei der Erwerbstätigkeit deutliche Geschlechterunterscheide gibt. Der Frauenanteil in Führungspositionen ist deutlich geringer als der Frauenanteil allgemein. 70% der Führungskräfte waren 2015 männlich. Und vier von fünf Teilzeitkräften waren im vergangenen Jahr Frauen.

Es besteht also durchaus noch Handlungsbedarf für die Unternehmen, um eine „gute Arbeit“ zu gewährleisten.

Allgemein

familyJetzt ist es endlich amtlich. Das, was sich die meisten Arbeitnehmer wünschen, nämlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, lohnt sich auch für den Arbeitgeber.

Das Bundesfamilienministerium hat dazu eine Studie „Renditepotenziale der NEUEN Vereinbarkeit“ in Auftrag gegeben. Fazit war dabei, dass, wenn Unternehmen in familienfreundliche Maßnahmen investieren und ihre Unternehmenskultur darauf ausrichten, für sie Renditen von bis zu 40% möglich sind. Wer hätte das gedacht?

Es ist ständig die Rede davon, dass die ganz jungen Berufseinsteiger viel Wert auf Work-Life-Balance und flexible Arbeitsbedingungen legen. Aber grundsätzlich muss festgestellt werden, dass sich in den letzten Jahren die Erwartungen und Wünsche aller Arbeitnehmer verändert haben.

Da ist z.B. der Mann, der endlich mehr Zeit auch mit seinen Kindern verbringen möchte – und nicht nur am Wochenende oder morgens beim Frühstück für zwei Sätze. Oder die Mutter, die nach der Babypause schnell wieder arbeiten möchte. Eventuell sogar nach einer Teilzeitbeschäftigung zugunsten der Familie, wieder auf einen Vollzeitjob aufstocken will. Und dann ist da noch der Beschäftigte mit einem pflegebedürftigen, engen Angehörigen. Alle möchten Verantwortung übernehmen – sowohl im Beruf als auch in der Familie. Dafür benötigen Sie familienfreundliche Arbeitsbedingungen.

Viele Arbeitgeber – auch viele Mittelständler – fördern diese Vereinbarkeit bereits. Angebote wie das Homeoffice, Gleitzeit, innerbetriebliche Kindergärten oder auch Zuschüsse für Ferienbetreuungen werden angeboten. Etliche Unternehmen fürchten allerdings auch, dass diese Angebote nur Kosten verursachen und unter dem Strich nichts bringen. Diese Befürchtungen konnte die Studie entkräften. Es wurden die Einsparungen für den Arbeitgeber berechnet, die sich durch die familienfreundlichen Maßnahmen ergaben. Schau her: Diese Unternehmen, die hier bereits aktiv sind, verzeichnen weniger krankheitsbedingte Fehltage, nach einer familienbedingten Auszeit kehren Angestellte schneller in den Beruf zurück und sind motivierter und produktiver. Positiver Nebeneffekt für die Unternehmen: Die Arbeitgeberattraktivität steigt. Die betriebswirtschaftlichen Aspekte sind also deutlich positiv.

Also liebe Arbeitgeber, worauf wartet Ihr noch?

Allgemein

Kontaktbörse BüroWo verbringen wir täglich die meiste Zeit? Richtig, am Arbeitsplatz zusammen mit unseren Kollegen. Versteht sich fast von selbst, dass auch hier Beziehungen entstehen können, die über das rein kollegiale Verhältnis hinausgehen. Das Betriebsfest oder der Geburtstag des Chefs lässt aus Herrn Schumann aus der Marketingabteilung auch schon mal Jochen werden – das Date für das kommende Wochenende.

Franz Beckenbauer, Brat Pitt, Angelina Joli, Franz Müntefering – diese Liste ließe sich beliebig erweitern – haben es uns vorgemacht. Sie lernten am Arbeitsplatz ihre Partner kennen und lieben. Rund 14% der deutschen Arbeitnehmer haben sich laut einer Forsa Umfrage im Auftrag von Xing schon auf eine feste Beziehung mit einem Kollegen eingelassen.

In der Vergangenheit haben  bereits einige Firmen versucht das zu verbieten: z.B. in den 50er Jahren C&A und vor gut 10 Jahren Wal-Mart. Wal-Mart ist damit in Deutschland vor dem Landesarbeitsgericht gescheitert. Dem damaligen Urteil nach verstößt das Verbot gemeinsamer Abendessen unter Kollegen oder des Anbändelns gegen die Menschenwürde und ist daher unwirksam.

Nach wie vor ist aber die Angst auf Arbeitgeberseite groß, dass sich die Liebeleien in der Firma und die leider damit verbundenen Beziehungskrisen negativ im Job auswirken könnten. Solange jedoch die Zusammenarbeit im Betrieb nicht negativ gestört wird, ist das Privatleben der Mitarbeiter für die Unternehmensleitung tabu. Wirkt sich eine Affäre am Arbeitsplatz aber negativ im Betriebsablauf aus, hat der Arbeitgeber das Recht, die Paare räumlich oder auch organisatorisch zu trennen – vorausgesetzt, die neue Tätigkeit entspricht den Fähigkeiten der Mitarbeiter.

Schwierig wird es auch für alle Seiten, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Partnern besteht. Wir erinnern uns an Bill Clinton und Monica Lewinsky – Chef und Praktikantin. Bevorzugung, Neid unter Kollegen oder auch „Abstrafung“ bei Beziehungskrisen sind vorprogrammiert. Da führt manchmal kein Weg an einer Versetzung vorbei und viel Fingerspitzengefühl seitens der Personalleitung und des Betriebsrats sind gefragt – auch zum Schutz der Mitarbeiter.

Vergessen wir aber nicht die positiven Effekte einer neuen Freundschaft oder Liebe. Die Laune steigt – ebenso wie das Engagement und das Arbeitstempo. Vielleicht sollten die Unternehmen also Freundschaften fördern, statt sie zu verbieten. Dies war auch Thema einer Studie „Freundschaften am Arbeitsplatz“ der Universität Erlangen-Nürnberg. Die Beziehung zu den Kollegen ist schließlich ein Riesen-Motivationsfaktor. Und keine Frage, nur motivierte Mitarbeiter erbringen ein überdurchschnittliches Arbeitsergebnis.

Allgemein

Sex sellsMan mag es eigentlich nicht glauben und Fremdschämen ist jetzt wirklich angesagt: Ein tiefer Ausschnitt scheint bei der Bewerbung zu helfen. Sevag Kertechian von der Sorbonne Universität in Paris hat dies untersucht und ist zu einem aufrüttelnden Ergebnis gekommen. Jobsuchende mit einem tiefen Dekolleté sind im Bewerbungsverfahren 19 Mal erfolgreicher als „hoch geschlossene“ Mitbewerberinnen.

Die Wissenschaftler der Sorbonne ließen innerhalb von drei Jahren zwei Frauen sich 200 Mal mit Foto bewerben: Auf 100 Jobs bei konservativen Arbeitgebern und 100 Jobs in modernen Branchen.

Beide Bewerberinnen sahen sich äußerlich sehr ähnlich, inkl. der Kleidung und hatten auch einen vergleichbaren Lebenslauf. Kertechian ließ beide bei jeweils 100 Bewerbungen ein hochgeschlossenes, schwarzes, schlichtes Kleid tragen und bei den anderen 100 Bewerbungen ein tief dekolletiertes schwarzes Kleid. Das Ergebnis dieser Studie überraschte wohl alle. Die Bewerbungen mit Fotos mit viel Ausschnitt  erzielten bei den konservativen Firmen 62 Einladungen zum Bewerbungsgespräch mehr als die Fotos mit wenig Dekolleté. Bei den moderneren Arbeitgebern waren es sogar 68 Einladungen mehr.

Was leider nicht untersucht wurde, ist die Frage, ob ausschließlich männliche Recruiter die Bewerbungen sichteten. Das wird aber als unwahrscheinlich angenommen, da Personalabteilungen eher von Frauen dominiert werden als von Männern.

Ergebnisse, mit denen wir nicht gerechnet haben!

Allgemein

HandschlagUmgangsformen sind wichtig. Das haben uns schon unsere Eltern beigebracht – den meisten von uns jedenfalls. Freundlich grüßen, sich vorstellen, Hände schütteln…so ist das formelle Prozedere, wenn wir einen Raum betreten. Ist der Handschlag jedoch wirklich notwendig und überhaupt sinnvoll? Oder ist er einfach nur typisch deutsch?

Als vor einiger Zeit der Fall eines jungen Muslims durch die Presse ging, der seiner Lehrerin den Handschlag verweigerte, war die öffentliche Empörung groß. Der Muslim begründete dies mit seiner Religion, dass er Frauen nicht berühren möchte, was keineswegs respektlos sei, sondern von Respekt zeuge, weil er ihnen keine Berührung aufzwängen möchte. Denn diese fänden sie möglicherweise unangenehm. Eine abwertende Geste sei dies keineswegs.

Viele Ärzte oder Mitarbeiter im Gesundheitswesen verzichten auch auf den Handschlag, denn dadurch werden viele Krankheitserreger übertragen. Und der Handschlag ist sicherlich nicht die einzige Art, sich freundlich und respektvoll zu begrüßen: Franzosen und Südeuropäer geben sich ein Küsschen (oder auch 2 oder 3), die Japaner umarmen sich und manch einer lächelt einfach nur freundlich und legt die Hand aufs Herz.

Können wir im Zeitalter der Globalisierung wirklich verlangen, dass man sich in Deutschland zur Begrüßung die Hände zu schütteln hat? Ein Recht auf Händeschütteln gibt es schließlich nicht – im Gegensatz zu bestimmten Rechten aus dem Allgemeinen Gleichhandlungsgesetz (AGG). Dort steht, dass niemand z.B. aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden darf, wenn er z.B. Arbeitsverträge abschließt. Wenn allerdings ein Schüler seiner Lehrerin nicht die Hand schüttelt hat das keine rechtlichen Auswirkungen und kann deshalb auch nicht geahndet werden.

In unserem Grundgesetz steht, dass jeder seine Religion frei ausüben darf. Wenn dadurch niemand gestört wird, sollte grundsätzlich auf religiöse Empfindungen Rücksicht genommen werden. Und unser Grundgesetz sieht auch keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vor, Religionsgemeinschaften dürfen sich im öffentlichen Leben einbringen.

Arbeitsrechtlich ist aber nach wie vor nicht abschließend geklärt, ob der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, einem Angestellten zu kündigen, wenn dieser den Handschlag aus religiösen Gründen verweigert. Dazu müsste auch definiert werden, für welche Berufe ein Handschlag zwingend erforderlich ist, oder ob nicht ein verbaler Gruß verbunden mit einem Lächeln ausreichend sei. Dies dürfte schwierig sein. Schließlich kann der Arbeitgeber ggf. auch die Möglichkeit einer Versetzung in einen Arbeitsbereich ohne Kundenkontakt prüfen.

Hand aufs Herz: Ist es nicht eigentlich egal, wie wir uns begrüßen – Hauptsache es ist respektvoll und freundlich?

Allgemein

mindestlohnAnfang 2015 wurde in Deutschland der Mindestlohn eingeführt und die Stimmen der Zweifler, die Arbeitsplatzverluste fürchteten, waren laut. Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg (IAB)* zufolge sind mit 60.000 verloren gegangenen Stellen die Anzahl Entlassungen niedriger als befürchtet. Allein Sachsen kann sogar seit Einführung des Mindestlohns einen Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 66.000 verzeichnen. Besonders das Gastgewerbe (plus 15%) und das Sozial- und Gesundheitswesen (plus 12%) haben aufgestockt.

In Sachsen hat der Mindestlohn die größten Auswirkungen. Viele Jahre war das Lohnniveau dort sehr niedrig, was u.a. auf eine Wirtschaftspolitik zurückzuführen war, die Firmen damit anlocken wollte. Rund ein Drittel aller sächsischen Betriebe beschäftigte vor 2015 Mitarbeiter, die weniger als 8,50 Euro Stundenlohn bekamen. In allen anderen Bundesländern war der Anteil deutlich geringer.
Allerdings hat fast die Hälfte aller sächsischen Betriebe seit Januar 2015 die Stundenlöhne auf das Mindestniveau angehoben – auch deutlich mehr als andere ostdeutsche Bundesländer. Insgesamt haben allein in Sachsen mehr als 300.000 Arbeitnehmer von der gesetzlichen Regelung profitiert.

Der Studie nach haben 14% der sächsischen Unternehmer die Arbeitszeiten reduziert bzw. die Aufgaben verdichtet. In anderen ostdeutschen Bundesländern liegt der Prozentsatz deutlich höher. Und natürlich hat sich auch die Geschäftspolitik durch die Einführung des Mindestlohns verändert. Teilweise wurden die Verkaufspreise erhöht, Investitionen wurden erst einmal zurückgestellt und Aufgaben ausgelagert.

Die Arbeitgeber teilen also die Freude über den Mindestlohn nicht. Nach wie vor warnen sie davor, dass die Arbeitskosten hierzulande im Vergleich zu anderen EU-Staaten zu stark gestiegen sind.

*Die Studie wurde vom sächsischen Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben. 1.200 sächsische Unternehmer wurden befragt.

Allgemein

frog-1161672_640Der FC Bayern München durfte in den letzten Wochen ganze zwei Mal zu einem Auswärtsspiel in Oberhausen antreten. Die Gegner waren in beiden Fällen allerdings nicht Spieler von Rot-Weiß Oberhausen, sondern Mitarbeiter des örtlichen Fan-Shops. Austragungsort war das Arbeitsgericht Oberhausen und zu beiden Fällen gibt es inzwischen auch den Endstand.

Im ersten Fall geht es um den Videobeweis. In der Bundesliga gibt es den noch nicht. Im Fan-Shop in Oberhausen macht der FC-Bayern allerdings bereits ausgiebig Gebrauch davon. Einer Mitarbeiterin wurde das zu viel. Ihre Beschwerde bezog sich auf die Überwachung des Sozialbereichs der Mitarbeiter mit Kameras. Sie verlangte den Abbau der Kameras, die Löschung sämtlicher gespeicherter Daten, sowie Schadensersatz. Insgesamt ist der Fan-Shop mit elf Kameras ausgestattet. Neun Kameras im Verkaufsbereich und zwei Kameras im Pausenraum der Belegschaft, der anscheinend auch zu Umkleidezwecken genutzt wird. Das Pikante daran: Die Bilder werden direkt nach München geschickt und die Mitarbeiter vor Ort haben keinen Zugriff auf die aufgenommen Bilder. Das Arbeitsgericht gab dem Verein Recht. Der überwachte Raum wird allenfalls als Lager mit Sozialbereich genutzt und nicht als reiner Sozialraum. Das Interesse des Arbeitgebers an der Diebstahlsaufklärung wird höher bewertet, als eine mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzung. Wenn man dieser Argumentation folgt, also kein Foul und 1:0 für den FC Bayern.

Der zweite Fall betrifft den Fan-Shop Leiter, der nach einigen internen Problemen nach der Eröffnung des Shops im letzten Jahr vorschlug einen Betriebsrat zu gründen. Dies bekundete er sogar in einem persönlichen Brief an Uli Hoeneß und an die Geschäftsführung in München. Die Tatsache, dass Uli Hoeneß, in seiner Funktion als Unternehmer, in der Vergangenheit nicht unbedingt ein Fan von betrieblicher Mitbestimmung gewesen ist, hat der Mitarbeiter wahrscheinlich einfach verdrängt. Pech gehabt. Die Quittung folgte relativ zügig. Der Mitarbeiter sah die rote Karte und durfte das Spielfeld mit einem Kündigungsschreiben in der Hand verlassen. Als Gründe wurden u.a. Unregelmäßigkeiten während der Inventur genannt. Man hat sich inzwischen auf ein Unentschieden geeinigt. Oder um es im Arbeitsrechtsvokabular zu sagen: Es gab einen Vergleich zwischen den Parteien.

Allgemein

NotdurftDa gibt es ganz erhebliche Unterschiede, so das Sozialgericht Karlsruhe mit Urteil vom 27.10.2015 Az. S 4 U 1189/15. Eine Zigarettenpause ist grundsätzlich dem privaten Bereich zuzuordnen, weil sie regelmäßig unabhängig von jeglicher betrieblicher Tätigkeit durchgeführt wird. Der Gang zur Toilette, mit dem Ziel seine Notdurft zu verrichten, ist dagegen dem betrieblichen Bereich zuzuordnen. Aber auch nur, um seine Notdurft zu verrichten. Wer zur Toilette geht um dort etwas anderes zu machen -was, bleibt der uneingeschränkten Phantasie des Lesers überlassen-, landet schnell wieder im privaten Bereich. Wer also zur Toilette geht, um sich dort mal kurz einen zu genehmigen, wird nicht mit der Gnade des Karlsruher Sozialgerichts rechnen dürfen. Wohl auch nicht mit allen anderen Sozialgerichten. Außer er verrichtet dabei seine Notdurft. Denn anders als bei der Zigarettenpause, handelt es sich bei der Notdurft um eine regelmäßig unaufschiebbare Handlung, die der Fortsetzung der Arbeit direkt im Anschluss daran dient und somit auch im mittelbaren Interesse des Arbeitgebers liegt, so das SG Karlsruhe. Ergebnis: Pipi machen ist versichert. Rauchen nicht. Einen genehmigen auch nicht.

Und jetzt der Praktiker Hinweis. Rauchen oder genehmigen sie sich einen, während sie ihre Notdurft verrichten. Das müsste eigentlich versichert sein.

Ach ja, erzählen sie mal einem Raucher, das rauchen keine unaufschiebbare Handlung ist. Der wird ihnen was erzählen.

Allgemein Recht für Betriebsräte

2016… im Jahr 2016? Nun, erstmal mit den üblichen Glückwünschen für das neue Jahr. Gesundheit, Glück, Erfolg, immer einen vollen Tank. Den Betriebsräten natürlich eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Viele lehrreiche und schöne Schulungen usw. usw.

Und das Blog? Ihr habt sicherlich gemerkt, dass ich in den letzten Monaten etwas schreibfaul geworden bin. Das hat viele Gründe, auf die ich aber nicht näher eingehen möchte. Aber ich gelobe Besserung. Versprochen!!!!!

 

 

Allgemein

SeminarVerbindet man in der Regel mit was? Richtig! Autos! Wer hier auf andere Gedanken kommt, liegt aber gar nicht soweit daneben. Stellen wir uns folgende Frage: Kann ein Auto erotisch sein? Klar, wird der ein oder andere sagen. So’n gei… Sportwagen… Übrigens eines meiner liebsten Seminarthemen. Zumindest beim Abendessen. Leider wurde ich beim letzten Seminar schmerzlich aber unmissverständlich darauf hingewiesen, dass mein Auto weit von einem Sportwagen entfernt ist. Aber gut, lassen wir das. Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um Sportwagen, sondern um zehn Firmenfahrzeuge einer Kaffeefirma mit einer besonderen Lackierung, die ihr euch hier näher anschauen könnt. Einer der Mitarbeiter fand diese Lackierung zu gewagt und weigerte sich mit einem „Puffauto“ rumzufahren. Anschließend ließ er sich nach einer Auseinandersetzung mit dem Chef krankschreiben. Was folgt ist klar: Die Kündigung! Ergebnis? Keine Ahnung. Eine gütliche Einigung scheiterte. Der Fall ist derzeit noch nicht entschieden.

Wie findet ihr so eine Lackierung? Zu gewagt? Oder bei weitem noch nicht scharf genug? Da geht mehr!

Also ich finde sie ok. Aber der Wagen ist mir nicht tief, breit und hart genug! 🙂

Allgemein Kuriositäten