Kategorie: <span>Kuriositäten</span>

…war es nicht, sondern offensichtlich wilder, leidenschaftlicher oder hemmungsloser Sex auf der Dienstreise. So geschehen… …nicht bei uns, sondern in Australien. Wir machen so was nicht, denke ich. Warum wild, leidenschaftlich und hemmungslos? Dazu muss man sich die Art der Verletzung und deren Hergang ansehen. Eine Beamtin Ende 30 traf auf einer Dienstreise einen alten Bekannten und im Hotelzimmer ging es dann hoch her. So hoch, dass die Beamtin dabei eine Glaslampe aus der Wand hinter dem Bett riss und sich dadurch an Mund und Nase verletzte. Donnerwetter! Respekt! Mir fehlen die Worte… Problem war nur, dass die Verletzungen nicht folgenlos blieben, sondern die Beamtin noch lange Zeit später an einem posttraumatischen Stress-Syndrom litt und nicht arbeiten konnte. Behauptete sie zumindest. Nun gut. Sie wollte Schmerzensgeld von ihrem Arbeitgeber. Sie reiben sich die Augen? Ich auch! Vom Arbeitgeber? Warum denn? Nun, scheinbar war die Dame der Auffassung, dass der Arbeitgeber die Verletzung oder zumindest wenigstens den Sex direkt oder indirekt veranlasst habe und es deshalb zu diesen Folgen kam. Riecht so ein bisschen nach Kausalität. In der Form: Wenn ich nicht auf Dienstreise gewesen wäre, dann wäre das alles nicht passiert. Überzeugt mich nicht. Die australischen Richter auch nicht. Nach sechs Jahren kamen sie zu dem Ergebnis, dass Sex nicht zu den normalen Vorkommnissen einer Dienstreise gehört. Wer da anderer Ansicht ist, möge doch einen Kommentar hinterlassen. Gerne auch anonym. 🙂

Fundstück aus der FAZ.

Allgemein Kuriositäten

…welches der Kläger während einer Kopierpause zu sich nahm? Nach dem Ergebnis zu urteilen, scheinbar eher nicht. Zumindest erstaunt es mich. Das Bier (auch alkoholfreies) nach dem Öffnen der Flasche schäumt, ist bekannt, auf jeden Fall nicht selten. Seltener ist es aber sicherlich, dass man sich beim Abtrinken des Schaumes die Zahnspitzen wegsäbelt. Das kann passieren, so wie im vorliegenden Fall durch (vermutlich) Unachtsamkeit, bedingt durch Stress (vom Kopieren) oder großen Durst (auf alkoholfreies Bier). Einen Arbeitsunfall sah das SG Dresden Urteil vom 01.10.2013 Az. S 5 U 113/13 darin aber nicht. Die Nahrungsaufnahme (Bier also gleich Brot! Korrekt!) sei grundsätzlich nicht unfallversichert, sondern ein menschliches Grundbedürfnis (ähnlich wie telefonieren mit flotter Kollegin), das regelmäßig hinter betrieblichen Belangen zurücktrete. Der Kläger habe seine versicherte Tätigkeit (Kopieren?) unterbrochen. Das SG Dresden ist ferner der Ansicht, dass Kopieren kein besonderes Durst- und Hungergefühl hervorrufe, was ich allerdings vehement bestreite. Stehen sie mal mehrere Stunden am Kopierer, legen Blätter ein, sortieren Bläter und drücken verschiedene Knöpfe. Das bekommen sie nicht nur Hunger, sondern auch Durst. Und zwar nach richtigem Bier (das mit Alkohol 🙂 ) Und wenn man dann auf die Schnelle in der Kopierpause ein paar Bier trinkt, müssen vielleicht auch mal die Schneidezähne daran glauben. Ein Arbeitsunfall ist das dann aber trotzdem nicht. Wie sieht es aber aus, wenn ich während des Kopierens Bier trinke, also beim Blattwechsel zum Beispiel.

Arbeitsunfall oder nicht?

Nachzulesen auch in der Legal Tribune ONLINE.

Allgemein Kuriositäten

Wenn sie denken, ich bin jetzt völlig von der Rolle, so mag das sein. Ich will es nicht bestreiten. Und schon gar nicht substantiiert. 🙂 ← Das hier ist übrigens ein Smiley. Haben sie so einen Smiley schon mal in einem Arbeitszeugnis gesehen? Nein. Ich auch nicht. Soll es aber geben und hat es wohl auch gegeben. Und zwar im Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts Kiel. Dieses hatte darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis mit einem lachenden Smiley hat. Das Arbeitszeugnis des klagenden Arbeitnehmers wurde vom Arbeitgeber mit seiner Unterschrift unterzeichnet. Dabei befanden sich hinter dem ersten Buchstaben seines Namens G. (G-Punkt 🙂 ) zwei Punkte und ein nach unten gezogener Haken. Der Arbeitnehmer war der Auffassung, dass ein Smiley mit negativen Gesichtszügen durch die Unterschrift wiedergegeben wird, wodurch seine Beurteilungen abschließend noch einmal schlecht dargestellt wurden. Zu erwähnen ist noch, dass der Arbeitgeber ansonsten ohne diesen Haken unterschreibt.
Das Arbeitsgericht Kiel Urteil v. 18.04.2013 Az. 5 Ca 80b/13 verurteilte den Arbeitgeber das Arbeitszeugnis im Sinne des Arbeitnehmers zu korrigieren und obendrein mit einem lachenden Smiley zu versehen. Gem. § 109 Abs. 2 GewO darf ein Zeugnis keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Der Smiley mit den heruntergezogenen Mundwinkeln stellt eine negative Aussage der Arbeitgebers über den Arbeitnehmer dar, so das Arbeitsgericht Kiel. Und da sich der Arbeitgeber selbst darauf berief, dass es sich bei seinem Smiley doch eher um einen lachenden Smiley gehandelt habe, wurde er zudem verurteilt einen lachenden Smiley in die Unterschrift unter das Arbeitszeugnis zu packen. Na denn…

Was lernen wir daraus? So geheimnisvoll sind G-Punkte gar nicht. 🙂

Kuriositäten Recht für Betriebsräte

…und dabei …Bein gebrochen, oder irgendeine andere Verletzung. Denken sie sich etwas aus. Ihrer Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Meiner auch nicht. Aber lassen wir das. Der „echte“ Fall lag etwas -aber auch nur etwas- anders. Dort telefonierte ein Lagerarbeiter etwa zwei bis drei Minuten mit seiner Ehefrau, entfernte sich dabei von seinem Arbeitsplatz und  begab sich auf eine Laderampe. Nach dem Telefonat stürzte er und erlitt einen Kreuzbandriss. Nachzulesen auch bei der Legal Tribune Online.

Ergebnis: Kein Arbeitsunfall, da Entfernung zum Arbeitsplatz mindestens 20 Meter und Dauer zwischen zwei und drei Minuten. Zudem war das Gespräch auch noch privat, so das hessische LSG Urteil v. 17.09.2013, Az. L 3 U 33/11

Erstellen wir uns also mal eine Tabelle.

 

Gesprächspartner Gesprächsinhalt Dauer Entfernung Arbeitsunfall
Frau privat 2-3 min 20 m nein
Geliebte privat 2-3 min 23 m nein
Geliebte privat 1 min 17 m ??
Geliebte privat 1 min 30 m ??
flotte Kollegin beruflich 22 min 3 Büros ja
flotte Kollegin beruflich 4 min 1 Büro ja
flotte Kollegin privat 1 min 2 m vermutlich ja
flotte Kollegin privat 2 Stunden 10 m nein

Sie sehen, auch so kann man einen Fall lösen. Aber nicht zur Nachahmung empfohlen.

Kuriositäten Recht für Betriebsräte

…gibt es vermutlich bei Aldi-Süd. So zumindest berichtet der Stern in seiner Onlineausgabe vom 23.09.2013. Danach soll man den verantwortlichen Fesselkünstlern statt einer fristlosen Kündigung, Aufhebungsverträge samt Abfindung angeboten haben. Hintergrund: Missliebige Auszubildende wurden bei Aldi gefesselt und ihr Gesicht mit Filzstiften beschmiert, so zumindest hat es die Aldi-Zentrale in Mülheim an der Ruhr im Kern bestätigt. Nicht gerade die feine Art. Dass es dafür dann aber scheinbar auch noch Geld gibt, ist umso erstaunlicher. Nun denn… Aldi wird seine Gründe haben… Man wollte die Sache bestimmt nicht mehr so breit treten und sich schnellstmöglich der Fesselkünstler entledigen. Verständlich, aber doch irgendwie seltsam. Nun denn…

Auszubildende sind keine Houdinis.

Allgemein Kuriositäten

…hier wird gearbeitet! Oder auch die Variante: Ruhe sonst kann ich nicht denken. In diesem Fall sollte man überlegen, ob man nicht doch laut ist. Und dann gibt es da noch die Arbeitgebervariante. Wer lacht hat Reserven! Und wer viel lacht, hat nichts zu tun. So oder so ähnlich kennen wir das alle und so ernst nehmen muss man es auch nicht. Doch wie komme ich darauf. Nun, durch einen nahezu „steinalten“ Artikel dessen Inhalt ich zwar kenne, den ich aber nie gelesen habe. Beeindruckt? Ich kenne den Inhalt eines Artikels, den ich nie gelesen habe…
Doch zur Sache. Es geht um einen Artikel in der Welt vom 21.05.2013. Dort wird berichtet, dass der Softwarekonzern SAP Hunderte Autisten einstellen will. Ich wusste das schon. Daher kannte ich auch den Inhalt des Artikels, ohne ihn gelesen zu haben. Eine gute Sache. Einerseits für die Autisten und andererseits auch für SAP, die von den besonderen Fähigkeiten der Autisten sicherlich profitieren.

Wirklich interessant fand ich aber die Aussage, dass der Einsatz von Autisten im Unternehmen besondere Voraussetzungen erfordert. „Sie brauchen eine genaue Tagesstruktur, klare Abläufe und klare sprachliche Vorgaben.“ Zudem reagieren manche Autisten sensibel auf eine zu laute Geräuschkulisse.

Ok!? Und wo ist jetzt der Unterschied zu…?  😉

Allgemein Kuriositäten

…nennt man auch all inclusive. Nein wirklich, so schön das auch alles ist, so wenig wird hier doch der Geist gefordert. Nachdem ich diesen Zustand des Ich-muss-mir-über-gar-nichts-mehr-Gedanken-machen-außer-ob-ich-an-den-Pool-oder-ans-Meer-gehe hinter mir habe, fällt es mir doch ein wenig schwer, mich wieder mit dem Arbeitsrecht zu befassen. Aber Urlaub dient ja auch der Erholung. Deshalb spricht das Gesetz in § 1 BundesurlaubsG auch von Erholungsurlaub. Ok. Ich habe mich erholt. Meinen Verstand habe ich komplett ausgeschaltet und lediglich auf 1=Pool und 0=Meer geschaltet. Es gibt auch die Variante beim Abendessen und die lautet 1=Bier 0=Wein. Ist aber auch nicht wesentlich komplizierter. Wenn sie sich jetzt fragen, was das alles mit Arbeitsrecht zu tun hat, so lautet die eindeutige Antwort: Nichts! Aber auch rein gar nichts. Ich versuche lediglich mich wieder warm zu schreiben und das Binärsystem aus Einsen und Nullen zu verlassen. Manchmal habe ich mich aber auch im Urlaub mit dem Arbeitsrecht beschäftigt. Und zwar immer dann, wenn ich mir die Frage gestellt habe, zu welchen Gehältern die Angestellten im Hotel arbeiten (Anm.: Wir befinden uns nicht in Deutschland. Nur um das klar zu stellen.). 1=wenig Gehalt 0=sehr wenig Gehalt. Erfahren werde ich es nicht mehr. Und ab sofort gibt es an dieser Stelle wieder Arbeitsrecht. Der „Erholungsurlaub“ ist vorbei.

 

Kuriositäten Recht für Betriebsräte

Toll! Werden sie sagen. Endlich kann ich Heimarbeit und Arbeit vereinbaren. Doch wie? Ganz einfach. Arbeiten sie bei Microsoft. Denn im Gegensatz zu Yahoo –ich berichtete bereits darüber–  verstärkt Microsoft Deutschland die Heimarbeit, wie heise online berichtet. Die Mitarbeiter von Microsoft können selber entscheiden, ob sie zu Hause oder im Büro arbeiten wollen. Zudem will sich das Softwareunternehmen auf die drei Standorte München, Köln und Berlin konzentrieren. Die Mitarbeiter können sich für einen der drei Standorte entscheiden, oder eben im Home Office arbeiten. Einzelheiten sollen in den nächsten Wochen mit dem Betriebsrat geklärt werde. Toll! Welcher Mitarbeiter wird sich denn für Heimarbeit entscheiden, und welcher nicht. Ich habe mir darüber mal Gedanken gemacht, die man aber nicht allzu ernst nehmen sollte. Doch fangen wir an.

Wer dringend noch einen Partner sucht, sollte lieber im Büro arbeiten. Da ist Heimarbeit nicht förderlich. Außer natürlich, die netten alleinstehenden Kolleginnen (ich schreibe aus der Sicht eines Mannes, bitte um Nachsicht) machen auch alle Heimarbeit. Dann ist es egal. Dann kann ich auch zu Hause bleiben. Nicht so toll.

Wer morgens tendenziell gerne ungewaschen ins Büro kommt, sollte auch lieber daheim arbeiten. Damit tut er sich und den Kollegen einen Gefallen. Wäre toll.

Für Kollegen, die nach Feierabend gerne mal einen Trinken gehen, ist das variable Modell empfehlenswert. Je nach Zustand, entweder Büro oder Heimarbeit. Soweit ist Microsoft aber wohl auch noch nicht. Wäre aber toll.

Kollegen mit einem ausgesprochenen Markenfimmel sollten auf jeden Fall ins Büro. Sonst sieht die Sachen ja keiner. Wäre ja nicht so toll.

Und zum Schluss natürlich die Technikverweigerer. Das sind die ohne Handy, Fernseher, Internetzugang, PC, Tablet und den sonstigen ganzen Kram. Die müssen auch ins Büro. Anders geht es nicht. Wäre also toll.

Jetzt kann jeder selbst entscheiden, wo er sich einordnet. Ich gehe lieber ins Büro. Aus welchen der o. g. Gründe, verrate ich aber nicht.

Schönes Wochenende!

Kuriositäten

Diese Frage kann man sich stellen, wenn man sich die aktuellen Ereignisse um die Fastfood Kette Burger King einmal anschaut. Nach dem Verkauf der letzten 91 firmeneigenen Restaurants an die Yi-Ko Holding in Stade, wird ein radikaler Sparkurs eingeschlagen, so berichtet die Wirtschaftswoche in ihrer Online-Ausgabe. Doch woran wird denn nun gespart. Am Brötchen? Am Fleisch? An den Zwiebeln? An den Gurken? Nein! Sondern am Betriebsrat. Der liegt zwar nicht zwischen den Brötchen, fühlt sich aber im Moment wohl so. Er soll zwar nicht gegrillt werden, wie ich -zugegeben- etwas reißerisch formuliert habe, aber doch irgendwie entfernt werden. Und dazu hat man sich Rechtsanwalt Helmut Naujok, von Gewerkschaften gerne als „Betriebsratskiller“ bezeichnet, geholt. Ob´s hilft? Ich hab da so meine Zweifel. Insbesondere wenn Burger King von einem freigestellten Betriebsrat 48.000 EUR haben möchte, weil er zwei Jahre nicht „gearbeitet“ hat. Ich wiederhole nochmal. Nach NGG-Angaben war der Betriebsrat freigestellt. Jetzt zeige mir doch mal jemand die Vorschrift, aus der sich ergibt, dass freigestellte Betriebsräte kein Arbeitsentgelt bekommen. Der Finder möge sich bei mir melden. Ich lade ihn dann zu Mc Donalds ein. 🙂

Kuriositäten

Wer jetzt glaubt, ich berichte vom einem Gerichtsausflug der irrt. Ebenso gab es keinen Tag der offenen Tür im Krematorium. Vielmehr geht es um Asche, Geld, Körperersatzstücke und herrenloses Zahngold. Das LAG Hamburg, Urteil vom 26.06.2013 Az. 5 Sa 110/12 hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen bei dem es eben um diese Dinge ging. Ich möchte den Fall hier mal sehr frei schildern. Wir haben auf der einen Seite die Klägerin, eine Krematoriumsbetreiberin in Hamburg, und auf der anderen Seite den Beklagten, ein Mitarbeiter des Krematoriums. Dazu kommen noch etliche Leichen, die aber am Rechtsstreit nicht unmittelbar beteiligt waren. Leichen dürften nicht partei- und prozessfähig sein. Aber lassen wir das. Und natürlich einen Edelmetallhändler, der aber für uns auch nicht so wichtig ist. Sie ahnen schon was dort geschehen ist. „Unser“ Beklagter machte sich nämlich eigenmächtig an den Edelmetallen der Leichen zu schaffen und verkaufte diese an einen Edelmetallhändler. Das Ganze muss man sich ungefähr so vorstellen: Zahngold, Implantate usw. gehören zum Leichnam und teilen während der Verbindung dessen Schicksal (O-Ton aus dem Urteil). Sowohl der Leichnam als auch die künstlichen Körperteile stehen in niemandes Eigentum und gehören deshalb auch nicht zum Nachlass i.S.d. § 1922 BGB. Die künstlichen Körperteile werden aber mit Trennung vom Leichnam eigentusmfähig. Hier geschieht die Trennung durch die Einäscherung und danach handelt es sich bei den künstlichen Körperteilen um bewegliche Sachen gem. § 90 BGB, die im konkreten Fall herrenlos sind. Und diese herrenlosen Sachen, meistens das Gold, hat sich unser Beklagter genommen, verkauft und die Kohle in die eigene Tasche gesteckt, obwohl er wusste, dass ihm dies ausdrücklich untersagt war. Denn schritflich wurden die Mitarbeiter des Krematoriums darüber informiert, das Zahngold etc. beim Krematorium verbleibt, von diesem verkauft wird und der Erlös den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und der Kinderkrebshilfe zugute kommt. Das fand der Beklagte wahrscheinlich aber eher wenig interessant. Die ganze Sache fiel auf, weil dem eigentlichen Edelmetallhändler aufgefallen war, dass bei anderen Krematorien die 10-15 fache Menge an Edelmetallen anfällt. Daraufhin wurde die Polizeit eingeschaltet und das Krematorium videoüberwacht. Und schwups waren die Täter und auch der Beklagte überführt. Die Klägerin verlangte vom Beklagten Schadensersatz in Höhe von rund 250.000 EUR. Sie merken, es ging um nicht wenig Gold. Anspruchsgrundlage ist § 667 BGB, welcher auch auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anzuwenden ist. Aufgabe des Beklagten war, Edelmetalle zu sammeln, zu verbringen, zu wiegen usw. Ein eigenes Recht zum Besitz, zur Wegnahme bestand nicht. Deshalb ist er verpflichtet die ihm zur Verfügung gestellten Materialien an die Klägerin herauszugeben. Die waren zwar nicht mehr da (eingeschmolzen und zu Asche gemacht), doch in diesem Fall hilft § 280 BGB. Danach muss der Beklagte wegen verschuldeter Unmöglichkeit Schadensersatz leisten. Unmöglichkeit deshalb, weil, wie bereits gesagt, das Gold weg war.
Das Arbeitsverhältnis fand natürlich auch sein Ende.

An diesem Fall sieht man einmal, wie spannend Arbeitsrecht sein kann. Können die Strafrechtler da mithalten? 😉

Kommt daher auch der Satz „zu Asche machen“?

Kuriositäten