Frauen müssen öfter…

…auf’s Klo. So sagt man. Ich weiß es aber nicht. Hängt vermutlich davon ab, was oder wie viel man trinkt. Kaffee und Bier sind da kritisch. Da es sich nachfolgend aber um das Thema Betriebsratsarbeit handelt, schließe ich Bier als Ursache für Klogänge aus. Bleibt Kaffee und die Frage wie weit ist der Weg zum Klo. Und kann ein zu weiter Weg zum Klo ggf. die Betriebsratsarbeit behindern? Und ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig, wenn bauliche Veränderungen dazu führen, dass der Weg zum Klo länger wird? Mit diesen Fragen musste sich nicht nur das Arbeitsgericht Frankfurt beschäftigen, sondern auch noch das Landesarbeitsgericht Frankfurt mit Beschluss v. 03.03.2014 Az. 16 TaBVGa 214/13. Doch zur Sache. Unser Arbeitgeber nahm in seinem Betrieb einige Umbauarbeiten vor, mit dem Ergebnis, dass sich der Weg zur Damentoilette verlängerte. Der Betriebsrat spricht von 200 m, der Arbeitgeber von 20m. Wir sehen, schon hier herrscht Uneinigkeit. Dieses Problem ließe sich ggf. noch durch genaues Nachmessen lösen. Aber gut. Kommen wir zu den juristischen Fragen. Die basieren darauf, dass das weibliche Ersatzmitglied des Betriebsrats nunmehr einen längeren Weg zum Klo hat.

Ist die Änderung des Zugangs zur Damentoilette mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Handelt es sich also um eine Frage der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb? Nein, sagt das LAG Frankfurt. Der Arbeitgeber stellt hier keine neuen Regeln auf, sondern ändert lediglich den Zugang zum Betriebsratsbüro und damit mittelbar den Weg zur Damentoilette.

Aber es geht noch weiter. Könnte der lange Weg zur Damentoilette die Betriebsratsarbeit i. S. d. § 78 BetrVG behindern? Der Begriff der Behinderung ist dabei weit zu verstehen. Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder Verhinderung  der Betriebsratstätigkeit. Auch hier bleibt das LAG Frankfurt auf seiner Linie. Keine Behinderung der Betriebsratsarbeit durch lange Wege zum Klo.

War abzusehen!

2 Comments

  1. Martin Overath said:

    Andere Rechtskreise, andere Lösungen: In Bangkok müssen Busfahrer Windeln tragen, da Staus den Weg zur Endhaltestelle mit Toiletten verlängern.

    14. Juni 2014
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  2. Ray said:

    Bei uns gibt es keinen Betriebsrat, wir sind eher unternehmensnah. Aber immerhin zählt niemand, wie oft und wie lange jemand auf die Toilette geht. Spätestens dann würde die Frage nach der Existenz eines Betriebsrats tatsächlich aufkommen.

    3. August 2014
    Reply

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