Speed?!? Kündigung eines Busfahrers ArbG Berlin vom 21.11.2012 Az. 31 Ca 13626/12

Kündigung eines Busfahrers wegen Drogenkonsums

Die auffällige Fahrweise eines Busfahrers blieb einigen Fahrgästen offensichtlich nicht verborgen. Die eiligst informierte und herbeigerufene Polizei stellte mittels eines Schnelltests einen Drogenkonsum des Busfahrers fest. Damit war sein Arbeitsverhältnis erst mal beendet. Erstaunlicherweise wurde dem Busfahrer außerordentlich gekündigt. Wer konnte damit schon rechnen. Die beim Arbeitsgericht Berlin eingereichte Kündigungsschutzklage blieb erfolglos. Es bestehe in diesem Fall der dringende Verdacht, dass der Busfahrer seinen Dienst unter dem Einfluss von Drogen ausgeübt hatte. Der Arbeitgeber sei angesichts der an Berufskraftfahrer zu stellenden Anforderungen (Anm. des Verfassers: Die Sicherheit der Fahrgäste sollte schon gewährleistet sein.) zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigt gewesen. Gegen diese Argumentation lässt sich nur schwerlich etwas einwenden. Übrigens hatte der Busfahrer in einem Personalgespräch selbst zugegeben, dass er außerhalb des Dienstes Drogen konsumiere.

Vor Dienstantritt erst mal sauber einen durchziehen. Korrekt!! 🙂 Das macht den Job erst erträglich. 🙂
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