Kündigung wegen Tesafilm Urteil des BAG vom 19.04.2012 2 AZR 156/11

Kündigung und Klebestreifen

Kündigung wegen Tesafilm. Wer hält sowas für möglich und was verbirgt sich dahinter. Hat jemand vielleicht eine Rolle Tesafilm gestohlen und wir denken wieder an eine dieser unsäglichen Kündigungen wegen geringwertiger Sachen. Nein diesmal nicht. Diesmal liegt der Fall anders. Einer Lehrerin wird der Vorwurf gemacht, dass sie ihren Schülern zum Zwecke der Disziplinierung den Mund mit Tesafilm zugeklebt hat. Scheinbar konnte sie den permanenten Lärmpegel, welcher in Grundschulen nicht selten vorherrscht einfach nicht mehr ertragen. Ob Klebestreifen da aber das richtige Mittel sind, ist doch mehr als zweifehaft. Und dieses nicht nur aus rein praktischen Erwägungen (Anm. des Verfassers: Klebt auf Haut meistens nicht besonders gut und fällt daher leicht ab) sondern insbesondere deshalb, weil die Lehrerin hier massiv gegen ihre Pflichten als Erzieherin verstoßen hat. Vergessen wir nicht, wir schreiben das Jahr 2012. Das BAG sagt, dass die Lehrerin das Vertrauen in ihren nötigen Respekt vor der Verletzlichkeit und Würde der ihr anvertrauten jungen Personen in irreparabler Weise zerstört hat. Eine Kündigung und zwar fristlos, wäre gerechtfertigt. Problem ist hier nur, dass das BAG über die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung keine Entscheidung getroffen hat. Das BAG ist vielmehr zu dem Ergebnis gelangt, dass die Vorinstanz nicht ausreichend geklärt habe, ob die Lehrerin tatsächlich den Klebestreifen auf den Mund der Schüler geklebt hat. Die Lehrerin hat nämlich substantiiert (begründet, fundiert, gesichert) vorgetragen, dass sie den Tesa-Streifen nur auf die Wange geklebt hat und dies auch nicht zur Disziplinierung und das würde für eine Kündigung wohl nicht reichen. Schauen wir mal was das LAG nun macht.
Kindermund tut Wahrheit kund. Auch in diesem Fall? Das Urteil gibt es hier.

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