Laptop für den Betriebsrat LAG Köln Beschluss v. 13.12.2011 Az. 11 TaBV59/11

Betriebsrat kann Laptop beanspruchen

Das der Betriebsrat Anspruch auf einen PC mit Internetzugang hat, ist ein alter Hut. Das er unter Umständen aber auch einen Laptop beanspruchen kann, ist auch ein alter Hut, denn der Beschluss stammt aus dem Jahr 2011. Dennoch ist für den ein oder anderen Betriebsrat nicht uninteressant, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Anspruch besteht. Statt Laptop könnte man ja auch ein iPad oder ähnliches beanspruchen. Es geht im Wesentlichen nur darum, ob das Ding erforderlich ist.
Im zu entscheidenden Fall, wollte der Betriebsrat E-Mails der Belegschaft nicht länger als einen Tag unbeantwortet lassen. Der Betriebsratsvorsitzende war aber nicht freigestellt und musste zudem häufiger auswärtige Termine vornehmen, so dass das Gericht den Einsatz eines mobilen Gerätes als erforderlich ansah.

Aber Achtung!! Das ist eine Einzelfallentscheidung!

Beschluss des LAG Köln gibt es hier.

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