Ossi analog

Wir kennen ihn alle. Den „Klassiker“ des AGG. Den Ossi Fall. Das ist der, mit dem Vermerk „(-) Ossi“ auf der Bewerbung. Nun gibt es eine neue Variante. Diesmal nicht „Ossi“, sondern: „Kind, 7 Jahre alt!“. Wobei das „7 Jahre alt!“ handschriftlich nachträglich neben die Textzeile „Verheiratet, ein Kind“ im Lebenslauf geschrieben wurde. Die Wortfolge „ein Kind, 7 Jahre alt!“ war durchgängig unterstrichen. Etwa so:

ein Kind, 7 Jahre alt!

Diese kleine Wortfolge befand sich auf einer zurückgeschickten Bewerbung. Wir sehen die Parallelen zum Ossi Fall.

Kosten dieser kleinen Wortfolge: 3.000 EUR

Das LAG Hamm Urt. vom 06.06.2013 Az. 11 Sa 335/13 sah hierin eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts und verurteilte die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG. Näheres zum Fall finden wir im beck-blog.

Einen Kommentar… verkneife ich mir. Aber ein Tipp: Bemerkungen zu Bewerbern besser auf einen Zettel schreiben und diesen im Falle einer Absage nicht mit zurückschicken. Ist billiger.

2 Comments

  1. Wolf Reuter said:

    Na, war etwa „mein“ Ossi-Verfahren damals digital? Und bitte: Wir haben unwidersprochen vorgetragen, dass „Ossi“ und „Minus“ zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufnotiert wurden. Das Minus zuerst, wegen der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Das Ossi danach, weil der Chef seinen besten Kollegen – aus dem Osten hatte, als Pluspunkt. Digital war daran nur, dass die Bewerbung digital war und dennoch (mit Vermerk) zurückgesandt wurde (analog). Den Fall hätte es also – eigentlich – nie geben können. Nicht sehr lange danach ist Stuttgart schon wieder in einen Ossi-Fall verstrickt gewesen, der es in sich hatte: http://www.reuter-arbeitsrecht.de/alltag-im-arbeitsrecht/ossis-in-stuttgart.html
    Arbeitsrechtlich war aber nur „mein“ Klassiker… 🙂

    9. Oktober 2013
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    • Hallo Herr Reuter,

      jetzt haben Sie mir aber ein bisschen den Spaß an „Ihrem“ Klassiker genommen. Denn ihr Klassiker ist auch mein Klassiker. Zumindest im Seminar, wenn es um das Thema AGG geht. Versuche den „Ossi“ unter § 1 AGG zu packen, sorgen häufig für Erheiterung. Besonders die Varianten:
      1. Ossi = Geschlecht?
      2. Ossi = Religion oder Weltanschauung?
      und natürlich
      3. Ossi = sexuelle Identität?
      Die Antworten erstaunen häufig.
      Entfernung und bester Kollege sind da eher etwas trocken. 🙂
      Aber jetzt habe ich ja noch einen weiteren Ossi-Fall.

      9. Oktober 2013
      Reply

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