Betriebsrat 2024 Beiträgen

Mit dem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. September 2023, Aktenzeichen 22 CA 1097/23, ist eine neue Entscheidung zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ergangen. Streitig war die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.

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Unbesetzte Lehrstellen: Azubimangel verschärft sich

Zahlreiche Ausbildungsplätze bleiben in deutschen Unternehmen derzeit unbesetzt. 47 % der Unternehmen gaben an, Ihre Ausbildungsplätze nicht besetzen zu können. Erschreckende 37 % der Betriebe erhielten sogar keine einzige Bewerbung. Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage aus Mai 2023 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Daran beteiligten sich mehr als 14.000 Betriebe.

Recht für Betriebsräte

Arbeitsausfälle wegen psychischer Erkrankungen stark angestiegen

Die Zahlen, die die KKH Kaufmännische Krankenkasse erhoben hat, sind erschreckend. Die Fehlzeiten wegen seelischer Leiden sind im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr um 85 % gestiegen – so stark wie nie zuvor. Diese drastische Zunahme ist die Folge von Personalmangel, Inflation und Teuerung, Nachwirkungen der Corona-Pandemie sowie sozialem Ungleichgewicht.

Zugrundgelegt wurde die Anzahl der AU-Tage von pflicht- und freiwillig versicherten Mitgliedern der KKH (ohne Arbeitslose und Rentner*innen) im 1. Halbjahr 2023.

Gesundheit

Die Gesellschaft in Deutschland wird seit vielen Jahren zunehmend vielfältiger. Das zeigt sich automatisch auch in den immer heterogener werdenden Belegschaften der Unternehmen. In fast allen Betrieben – in großen Konzernen wie auch in vielen kleineren und mittleren Unternehmen – arbeiten Beschäftigte:

  • unterschiedlichen Alters
  • verschiedenen Geschlechts
  • mit unterschiedlicher sexueller Orientierung
  • mit und ohne Behinderung
  • verschiedener ethnischer Zugehörigkeit
  • unterschiedlicher Religionszugehörigkeit und Weltanschauung

Das sind die sechs Dimensionen der Vielfältigkeit, englisch: Diversity.

Diversity im Unternehmen ist heute also ein Fakt und erfordert die Implementierung eines Diversity Managements, um das Potenzial der Vielfalt nutzen zu könen.

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Überlegungen zu einer weiteren Anhebung des Rentenalters mögen politisch opportun sein, gehen aber an der Realität vieler Beschäftigter vorbei. Denn mehr als ein Viertel aller Beschäftigten ist davon überzeugt, nicht ohne Einschränkung bis zum Rentenalter arbeiten zu können. Noch skeptischer ist die Selbst-Einschätzung bei körperlich belastenden Tätigkeiten (38 %).

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Generation Z: Treffen die Klischees zu?Es existieren zahlreiche Klischees zur Generation Z: z. B., dass ihr Privatleben immer an erster Stelle steht, sie Überstunden kategorisch ablehnen, nach Feierabend nicht für die Firma erreichbar sein wollen und überzogene Erwartung an Gehalt und Aufstiegsmöglichkeiten haben. Also angeblich eine Generation von anspruchsvollen 16- bis 28-Jährigen, die sich nicht übermäßig engagiert und eher das Quiet Quitting lebt.

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Europäische Datenschutzverordnung: Fluch oder Segen?Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt jetzt seit ca. fünf Jahren. Sie sollte für europaweit einheitliche, verständliche und praxisnahe Datenschutzregeln sorgen. Herausgekommen sind allerdings nationale und nach regionaler Aufsicht eigenständige Interpretationen. Das führt zu verbreiteter Rechtsunsicherheit in den Unternehmen.

Recht für Betriebsräte

Die neue EU-LohntransparenzrichtlinieEnde April 2023 wurde die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz verabschiedet. Ein erster wichtiger Schritt zur Beseitigung der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierungen. Denn Daten zeigen, dass die Transparenz der Gehälter das geschlechtsspezifische Lohngefälle reduziert.

Jetzt sind die nationalen Parlamente gefordert, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 36 Monate haben sie dafür Zeit. Es bleibt abzuwarten, wie beschäftigtenfreundlich die variablen Bestandteile der Richtlinie ausgelegt werden.

Recht für Betriebsräte

Die Pflicht zur Telearbeit, die im Rahmen der Pandemie eingeführt wurde, existiert zwar nicht mehr, aber dennoch nutzen deutsche Arbeitnehmer*innen weiterhin gerne das Homeoffice. Laut ifo-Institut arbeiteten im April diesen Jahres 24 % der Beschäftigten lieber im Homeoffice als im Unternehmen. Waren es im Februar 24,7 %, liegt die Quote aber nach wie vor auf einem hohen Niveau – deutlich höher als vor Corona.

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