Betriebsrat 2024 Beiträgen

Kollektivarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Befangenheit eines Betriebsratsmitgliedes führt zum Ausschluss an der Beschlussfassung über die Berechtigung einer Beschwerde und die Anrufung der Einigungsstelle.

Der Begriff „Befangenheit“ klingt hier zwar etwas sonderbar, trifft es im Kern aber ganz gut. Befangen waren im nachfolgend geschilderten Fall drei Betriebsratsmitglieder, die sich ebenso wie etliche weitere Mitarbeiter eines Logistikunternehmens von ihrem Arbeitgeber ungerecht behandelt fühlten. Die Beschwerde (§§ 84, 85 BetrVG) der Arbeitnehmer wurde mit einer Unterstützungsliste versehen, die drei Beschwerdeführerinnen aufwies, die zugleich Mitglieder des Neunköpfigen Betriebsrats sind. Wir nähern uns also so langsam der Befangenheit.
Der Arbeitgeber erklärte die Beschwerde für unberechtigt, so dass der Betriebsrat nun im Wege des Beschlusses über die Berechtigung der Beschwerde und über die Anrufung der Einigungsstelle entschied.

Kollektivarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Klagefrist – Nichteinhaltung führt trotz Verhandlungen über die Weiterbeschäftigung zur „Verfristung“

Was ist die wohl wichtigste Vorschrift im gesamten Arbeitsrecht? Keine Ahnung? Na, dann will ich sie euch nennen. Es ist § 4 KschG. Warum? Das ist ganz einfach zu beantworten. In § 4 KschG ist geregelt, dass ein Arbeitnehmer, wenn er geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist -sich also gegen die Kündigung „verteidigen“ will- innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben muss, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Versäumt er diese Frist, dann war es das in der Regel. Es gibt noch § 5 KschG. Aber über den wollen wir an dieser Stelle noch nicht reden. Eine Kündigung kann noch so angreifbar sein, versäume ich die drei Wochenfrist, ist das Arbeitsverhältnis beendet.

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

…erwies sich die Erstellung eines E-Books. Auch wenn die ersten Ergebnisse nicht so ganz schlecht waren, so sind sie doch noch nicht für die Öffentlichkeit geeignet. Ich habe mich daher zunächst einmal auf das gute alte pdf-Format beschränkt und einige hier vorgestellte Entscheidungen zum Thema Kündigung in einer pdf-Datei zusammengefasst. Zu finden unter „Downloads“.

Recht für Betriebsräte

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte


AGG und die Benachteiligung von religionslosen Bewerbern

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben manchmal Sonderrechte. Dies gilt auch für Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft. Das AGG wird für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eingeschränkt, so dass diese die Religionszugehörigkeit als Grundlage einer unterschiedlichen Behandlung ihrer Mitarbeiter machen dürfen. Diese Erfahrung musste auch ein Intensivpfleger machen, der sich bei einem Krankenhaus in Trägerschaft der katholischen Kirche bewarb. Trotz objektiver Eignung für die ausgeschriebene Stelle, wurde seine Bewerbung zurückgewiesen.

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Mitbestimmung des Schwerbehindertenvertreters?

Besteht bei der fristlosen Kündigung eines Schwerbehinderten ein Mitbestimmungsrecht der zuständigen Vertrauensperson? Dieser Ansicht war zumindest ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter der zu 70 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert war. Er wurde fristlos gekündigt, weil er ein Personalgespräch ohne Zustimmung seines Gesprächspartners aufzeichnete.

Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Nach kurzer aber intensiver Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen, das Design von Betriebsrat 2014 zu verändern. Nicht, dass ich etwas gegen die Standard-Themes von WordPress habe. Aber ich brauchte mal ein wenig Abwechslung und Farbe.

Hoffe, das geht in Ordnung.

Recht für Betriebsräte

Ausführungen zum Thema Leiharbeitnehmer unter Recht von A bis Z eingefügt.

Recht für Betriebsräte