Schlagwort: <span>Arbeitsmaterial</span>

Nicht, das was Sie denken. Ich darf ja wohl bitten. 🙂 Hier geht es um Burger King. Und nein, ein Bett wird es für den Betriebsrat der Wattenscheider-Burger-King-Filliale nicht geben. Aber zusätzlich zum Stuhl und zum Tisch gibt es noch ein Büro und einen PC. Man nennt so etwas notwendiges Arbeitsmaterial. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber. Wer es nicht glaubt, der darf mal in § 40 Abs. 2 BetrVG schauen. Ich vergaß, der Betriebsrat bekommt nicht nur einen Stuhl, auch nicht drei, sondern fünf. Und das, obwohl er nur aus drei Personen besteht. Grund für diese Überbestuhlung: Der Betriebsrat bekommt auch mal Besuch, sei es von der Geschäftsleitung, der Gewerkschaft oder anderen Mitarbeitern. Leuchtet ein. Denke ich.

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Kollektivarbeitsrecht Recht für Betriebsräte