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Krank zur ArbeitKommt Ihnen das bekannt vor? Sie sind eigentlich krank, schleppen sich aber trotzdem zur Arbeit? Das geht nicht nur Ihnen so. Jeder zweite deutsche Beschäftigte geht oft krank ins Büro oder in die Werkhalle.

Das ist das Ergebnis einer Studie, die die Techniker Krankenkasse (TK) vorgestellt hat. Darin wurden zwischen 2018 und 2021 11.000 Beschäftigte aus 43 Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen befragt. Der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas kommentierte dies als „beunruhigendes Ergebnis“.

Gesundheit

kranker TeddyAls ich heute morgen das Radio einschaltete lautete die erste Nachricht, dass in Deutschland die Anzahl der Krankschreibungen im 1. Halbjahr auf 4,4 % * gestiegen sei – so viel wie nie zuvor. Sie lag damit 0,3 Prozentpunkte höher als im 1. Halbjahr des Vorjahres. Woran liegt es bloß, dass diese Zahl von Jahr zu Jahr zu steigen scheint?

An erster Stelle der Erkrankungen stehen, mit einem Anteil von 22%, Rückenleiden und andere Muskel-Skelett-Erkrankungen. Hier stieg die Anzahl der Fehltage sogar um erschreckende 13%.  Mit 17 % Anteil folgen Erkrankungen des Atmungssystems. Der Anteil der psychischen Erkrankungen erhöhte sich auf 16% und die Krankheitsdauer ist hier besonders lang: Im Durchschnitt 35 Tage – also länger die der Beschäftigten mit Krebserkrankungen. Diese liegt bei 32 Tagen.
Erstaunlicherweise sind Frauen von Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen fast doppelt so häufig betroffen wie Männer.

Der aktuellen Analyse zufolge wurde mehr als jeder Dritte mindestens einmal krankgeschrieben. Eine Erkrankung dauerte im Schnitt 12,3 Tage, das sind 0,6 Tage mehr als im Vorjahreszeitraum.

Unterscheidet man zwischen Bundesländern, sind Berufstätige im Osten (5,5%) häufiger und länger krank als die Kollegen im Westen (4,2%).

Sind diese Zahlen dadurch zu erklären, dass die körperlichen und  psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zunehmen? Es heißt doch immer, dass in den Unternehmen das Bewusstsein für einen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz steigt. Das spiegelt sich leider nicht in den Zahlen wieder – im Gegenteil! Bei der Schaffung eines gesunden und sicheren Arbeitsplatzes scheint noch viel Luft nach oben zu sein.

*Laut einer aktuellen Analyse der DAK Gesundheit

Gesundheit

…Herr Vorsitzender (oder Frau Vorsitzende). So oder so ähnlich hat sich der 1953 geborene Kläger vor dem LAG Rheinland-Pfalz Az. 10 Sa 100/13 v 11.07.2013 wohl in der Berufungsverhandlung eingelassen. Wobei er unter leichten Arbeiten folgendes Verstand:

„Der Kläger räumt ein, dass er mit „Hammer und Schraubenzieher“ Fliesenkanten geglättet hat. Er hat einen Schrank gehoben und getragen, wobei er die Gewichtsbelastung dadurch abschwächt, dass es sich nur um den Korpus eines Schuhschranks ohne Türen gehandelt habe. Der Kläger verrichtete mit einer Schleifmaschine Schleifarbeiten. Bei dieser Arbeit setzte er eine Atemschutzmaske auf. Er arbeitete mit einem Akkuschrauber oder -bohrer auf einer Leiter. Er arbeitete sowohl Überkopf als auch in gebückter Haltung. Er verrichtete außerdem diverse Reinigungsarbeiten, putzte die Fenster, säuberte das Arbeitsmaterial und entsorgte Baustellenabfälle.“

Diese „leichten“ Arbeiten verrichtete er auf der Baustelle seiner Tochter. Das alles ist sicherlich nicht erwähnenswert. Problem war nur, dass der Kläger zu diesem Zeitpunkt arbeitsunfäfhig krankgeschrieben war.

„Der Kläger litt nach seinen Angaben unter zunehmendem Herzrasen, Atemnot und einer starken Zunahme von Wasser in den Beinen. Allein das Gehen habe ihm erhebliche Probleme bereitet, er sei erschöpft gewesen und habe sich ständig ausruhen und erholen müssen. Sein Pulsschlag habe nach normalem Treppensteigen ca. 120/min. betragen.“

Kurz gesagt: Es ging ihm nicht gut. Dennoch folgte die außerordentliche Kündigung. Fragen wir uns also, ob das Verhalten des Klägers geeignet ist, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen. Denn dieser ist nötig. Ohne wichtigen Grund, keine außerordentliche Kündigung.

„Die Berufungskammer geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (26.08.1993 – 2 AZR 154/93 – AP BGB § 626 Nr. 112) und des LAG Rheinland-Pfalz (12.02.2010 – 9 Sa 275/09 – Juris) davon aus, dass es einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung darstellen kann, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines ärztlichen Attestes der Arbeit fern bleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt. Auch der dringende Verdacht, der Arbeitnehmer habe sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit unlauteren Mitteln erschlichen, kann einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen (BAG 26.08.1993 – 2 AZR 154/93 – aaO).“

Hinzu kommt, so dass LAG, dass sich ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer so verhalten muss, dass er bald wieder gesund wird und an seinen Arbeitplatz zurückkehren kann. Er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte.

Das LAG sah einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gegeben. Auch die Interessenabwägung verlief zu Ungunsten des Klägers, obwohl dieser seit 17 Jahren im Betrieb der Beklagten beschäftigt war und mit einem Lebensalter von 59 Jahren im Zeitpunkt der Kündigung nur schwerlich eine neue Beschäftigung als Masseur finden wird. Auch eine Abmahnung als milderes Mittel hielt das Gericht für entbehrlich.

„…das Verhalten des Klägers stellt einen massiven Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien dar.“

Ergebnis: Außerordentliche Kündigung wirksam.

Nicht unerwähnt soll aber bleiben, dass das LAG die Revision zugelassen hat. Der Kläger hat nämlich vorgetragen, dass sich sein Gesundheitszustand zum Ende der Arbeitsunfähigkeit erheblich verbessert hat und er erst ab diesem Zeitpunkt auf der Baustelle seiner Tochter gearbeitet hat. Die Frage lautet also, ob ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft vor dem Enddatum der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzubieten, wenn sich sein Gesundheitszustand wesentlich verbessert hat. Und diese Frage hat grundsätzliche Bedeutung.

 

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Wer an diese beiden Begriffe denkt, denkt automatisch an Korn, Bier, Schnaps und Wein…, schlicht an Alkohol. Aber, ist das richtig? Müssen wir beim Wort „Krankfeiern“ gleich böse Gedanken haben.

Honi soit qui mal y pense „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“

Naja, aber vielleicht nicht ganz zu Unrecht. Woher der Begriff „Krankfeiern“, also die Kombination aus Krank und Feiern kommt, weiß ich nicht. Aber wir können Vermutungen anstellen.

  1. Ich freue mich über meine Krankheit und feiere deshalb. Möglich. Aber abwegig.
  2. Ich bin krank, muss also nicht arbeiten und feiere an diesem Tag. Aus arbeitsrechtlicher Sicht kritisch. Sollte man nicht tun. Und die Bilder schon gar nicht bei Facebook einstellen, sonst kommt die Soko Partyluder. Mehr dazu auch hier. Aber, wir nähern uns schon dem Alkohol.
  3. Ich habe am Abend zuvor mächtig gefeiert. Mir geht es am nächsten Morgen schlecht. Kater nennt man das. Ich kann nicht arbeiten. Ich melde mich krank. Und hier sind wir nun endlich beim Alkohol angelangt. Möglich und keineswegs abwegig.

Einigkeit dürfte aber darin bestehen, dass wir in jedem Fall einen Grund haben, der Arbeit fernzubleiben. Nämlich Krankheit. Auch wenn wir im letzten Fall die „Krankheit“ zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Kommen wir zum „Blaumachen“. Das riecht schon muffiger. Woher dieser Begriff kommt, ist nicht ganz klar. Die Sprachwissenschaftler wenden sich dem Jiddischen zu. Daraus sei das Wort „für lau“, also für nichts entstanden. Später kam dann noch ein „B“ hinzu, weil man früher oft vom „blauen Montag“ sprach. Hat man am Sonntag also ordentlich dem Akohol zugesprochen, war man „blau“ und konnte am Montag nicht zur Arbeit kommen. Und schon wieder… Die Historiker dagegen, bemühen das Färberwesen. Es heißt, dass Stoffe erst blau werden, wenn die (welche?) Farbe an der Sonne trocknet. Und immer wenn die Färbergesellen in der Sonne lagen und betrunken waren, wusste man, dass blau gefärbt wurde. Na denn…

Und hier gibts es zum Schluss noch einige Tipps für professionelles „Blaumachen“.

Bis Montag? 🙂

Kuriositäten