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Mindestlohn - das ist doch das WenigsteAuch im vierten Jahr nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kommt es nach wie vor zu Verstößen dagegen. Nach einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bekamen 2016 rund 2,7 Millionen Beschäftigte nicht den damaligen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. D. h. 9,8 % aller Arbeitnehmer, für die die Lohnuntergrenze galt, erhielten weniger. Die Untersuchung beruht auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels, bei dem deutschlandweit ca. 11.000 Haushalte nach der Arbeitstätigkeit und dem Verdienst befragt wurden.

Die gute Nachricht: In Unternehmen, wo es jedoch Betriebsräte und Tarifverträge gebe, komme es zu deutlich weniger Verstößen. Dort lag die Quote der Mindestlohnumgehungen nur bei 3,2%. Fehle aber beides, lagen 18,6 % der Beschäftigten unterhalb der Lohnuntergrenze.

Individualarbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht

Moos, Zaster, Schotter, Penunsen: viele Ausdrücke für eine wichtige Sache, das Geld. Macht es glücklich? Das vielleicht nicht unbedingt, aber sicherlich macht es ruhiger, ausreichend davon zu haben. Je mehr im Portemonnaie ist, umso weniger Sorgen muss man sich um die Zahlung der anstehenden Rechnungen machen. Das beruhigt!

Also haben alle ein Interesse, so viel wie möglich zu verdienen. Gehört man zu den weniger Privilegierten, wie z.B. den Geringverdienern, profitiert man seit dem 1. Januar diesen Jahres von der Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro. 34 Cent, das haut einen allerdings nicht vom Hocker. In 21 von 28 EU-Staaten, die über solch eine Lohnuntergrenze verfügen, ist der Mindestlohn im letzten oder Anfang dieses Jahres gestiegen. Teilweise erheblich. In Deutschland jedoch ist die Lohnuntergrenze sowie deren Erhöhung im Vergleich zu anderen westeuropäischen Staaten unterdurchschnittlich. Dies geht aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor.

Recht für Betriebsräte