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Positiver Effekt von Betriebsräten auf den MindestlohnSeit Anfang des Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,41 €. Ab Januar 2025 wird er auf 12,82 € steigen. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen.

Leider werden diese Vorgaben aber nicht von allen Unternehmen umgesetzt. Wirtschaftswissenschaftler der Universität Trier und der Hochschule Bielefeld haben jetzt untersucht, welche Rolle Betriebsräte dabei spielen. Mit dem Ergebnis, dass Beschäftigte in mitbestimmten Betrieben eher auf den Mindestlohn zählen können.

Recht für Betriebsräte

Mindestlohn - das ist doch das WenigsteAuch im vierten Jahr nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kommt es nach wie vor zu Verstößen dagegen. Nach einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bekamen 2016 rund 2,7 Millionen Beschäftigte nicht den damaligen Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. D. h. 9,8 % aller Arbeitnehmer, für die die Lohnuntergrenze galt, erhielten weniger. Die Untersuchung beruht auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels, bei dem deutschlandweit ca. 11.000 Haushalte nach der Arbeitstätigkeit und dem Verdienst befragt wurden.

Die gute Nachricht: In Unternehmen, wo es jedoch Betriebsräte und Tarifverträge gebe, komme es zu deutlich weniger Verstößen. Dort lag die Quote der Mindestlohnumgehungen nur bei 3,2%. Fehle aber beides, lagen 18,6 % der Beschäftigten unterhalb der Lohnuntergrenze.

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Moos, Zaster, Schotter, Penunsen: viele Ausdrücke für eine wichtige Sache, das Geld. Macht es glücklich? Das vielleicht nicht unbedingt, aber sicherlich macht es ruhiger, ausreichend davon zu haben. Je mehr im Portemonnaie ist, umso weniger Sorgen muss man sich um die Zahlung der anstehenden Rechnungen machen. Das beruhigt!

Also haben alle ein Interesse, so viel wie möglich zu verdienen. Gehört man zu den weniger Privilegierten, wie z.B. den Geringverdienern, profitiert man seit dem 1. Januar diesen Jahres von der Anhebung des Mindestlohns auf 8,84 Euro. 34 Cent, das haut einen allerdings nicht vom Hocker. In 21 von 28 EU-Staaten, die über solch eine Lohnuntergrenze verfügen, ist der Mindestlohn im letzten oder Anfang dieses Jahres gestiegen. Teilweise erheblich. In Deutschland jedoch ist die Lohnuntergrenze sowie deren Erhöhung im Vergleich zu anderen westeuropäischen Staaten unterdurchschnittlich. Dies geht aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor.

Recht für Betriebsräte

praktikantSie werden gern für das Kaffeekochen oder Kopieren eingesetzt, die Praktikanten. Es gibt schließlich genug Arbeiten, für die die Festangestellten zu teuer sind. Und das ist genau das Stichwort: Die Bezahlung der Praktikanten. Dabei ist diese gesetzlich geregelt. Praktikanten haben seit Januar letzten Jahres Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

Grundsätzlich ist das so, aber der Gesetzgeber hat zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Dazu gehört u.a. das freiwillige, bis zu 3-monatige Praktikum während eines Studiums oder das Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen, betrieblichen oder universitären Ausbildung. D.h. viele Praktikanten profitieren gar nicht von der Mindestlohnregelung. Und findige Arbeitgeber versuchen darüber hinaus immer wieder, diese Regelung zu umgehen.

Protest ist für die Praktikanten kaum möglich, sie sind in der Regel froh, überhaupt einen Praktikumsplatz zu bekommen und sehen diesen oft als Einstieg in den Beruf. Durch Aufmüpfigkeit würde man es sich mit dem potentiellen Arbeitgeber verscherzen. Da hält man lieber den Mund und schluckt den zu geringen Lohn bzw. die Arbeit zum Nulltarif und arbeitet auch schon einmal eine Stunde länger.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat dazu eine neue Studie „Faktencheck zum Praktikum und Mindestlohn“ veröffentlicht. Wen wundert‘s: Die Qualität der Praktikumsplätze lässt häufig zu wünschen übrig. Lerninhalte gibt es oft nur auf dem Papier, feste Ansprechpartner fehlen und Arbeitszeiten werden oft nicht eingehalten, einheitliche Regelungen für Krankheit und Urlaub fehlen. Und die Arbeitgeber tricksen hinsichtlich der Umschiffung des Mindestlohns. Da wird schon mal die Praktikumsdauer verkürzt, damit der Mindestlohn gar nicht erst greift.

D.h. von einem sicheren Einstieg vom Praktikum ins Berufsleben kann nicht die Rede sein. Folglich machen sich über 78% aller Praktikanten Sorgen um ihre wirtschaftliche Situation.
Tatsächlich bieten auch viele Unternehmen seit Anfang 2015 weniger Praktikumsplätze an, mit dem Argument, dass Unternehmen von den Praktikanten nicht nur profitieren, sondern dass diese auch viel Zeit und Geld kosten.

Vielleicht muss der Gesetzgeber doch noch einmal nachbessern und die vielen Ausnahmen zum Mindestlohn für Praktikanten abschaffen? Und einen Mindestlohn für Pflichtpraktika festlegen. Praktikanten müssen ihren Lebensunterhalt schließlich auch finanzieren.

Recht für Betriebsräte

mindestlohnAnfang 2015 wurde in Deutschland der Mindestlohn eingeführt und die Stimmen der Zweifler, die Arbeitsplatzverluste fürchteten, waren laut. Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg (IAB)* zufolge sind mit 60.000 verloren gegangenen Stellen die Anzahl Entlassungen niedriger als befürchtet. Allein Sachsen kann sogar seit Einführung des Mindestlohns einen Anstieg der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 66.000 verzeichnen. Besonders das Gastgewerbe (plus 15%) und das Sozial- und Gesundheitswesen (plus 12%) haben aufgestockt.

In Sachsen hat der Mindestlohn die größten Auswirkungen. Viele Jahre war das Lohnniveau dort sehr niedrig, was u.a. auf eine Wirtschaftspolitik zurückzuführen war, die Firmen damit anlocken wollte. Rund ein Drittel aller sächsischen Betriebe beschäftigte vor 2015 Mitarbeiter, die weniger als 8,50 Euro Stundenlohn bekamen. In allen anderen Bundesländern war der Anteil deutlich geringer.
Allerdings hat fast die Hälfte aller sächsischen Betriebe seit Januar 2015 die Stundenlöhne auf das Mindestniveau angehoben – auch deutlich mehr als andere ostdeutsche Bundesländer. Insgesamt haben allein in Sachsen mehr als 300.000 Arbeitnehmer von der gesetzlichen Regelung profitiert.

Der Studie nach haben 14% der sächsischen Unternehmer die Arbeitszeiten reduziert bzw. die Aufgaben verdichtet. In anderen ostdeutschen Bundesländern liegt der Prozentsatz deutlich höher. Und natürlich hat sich auch die Geschäftspolitik durch die Einführung des Mindestlohns verändert. Teilweise wurden die Verkaufspreise erhöht, Investitionen wurden erst einmal zurückgestellt und Aufgaben ausgelagert.

Die Arbeitgeber teilen also die Freude über den Mindestlohn nicht. Nach wie vor warnen sie davor, dass die Arbeitskosten hierzulande im Vergleich zu anderen EU-Staaten zu stark gestiegen sind.

*Die Studie wurde vom sächsischen Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben. 1.200 sächsische Unternehmer wurden befragt.

Allgemein

Ist das zu viel verlangt? Bin ich zu gierig? Nun, es kommt darauf an. Für den ein oder anderen Arbeitgeber ist der Mindestlohn sicherlich zu viel. Immerhin reden wir hier über 8,50 EUR (Flott gesprochen: achtfuffig) die Stunde. Nicht am Tag!!

Ein Hausmeister aus Berlin erhielt bei einer Arbeitszeit von 14 Stunden in der Woche monatlich 315 EUR. Ergibt einen Stundenlohn von 5,19 EUR. Üppig!! Nun wurde er unverschämt und verlangte von seinem Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn. Wie kann man nur. Der Arbeitgeber reagierte und bot dem Hausmeister eine Reduzierung seiner Arbeitszeit auf 32 Stunden monatlich bei einer Monatsvergütung von 325 EUR an. Macht 10,15 EUR die Stunde. Mindestlohn eingehalten, aber trotzdem nur 10 EUR mehr in der Tasche im Monat. Das war nicht das, was der Hausmeister wollte. Er lehnte das Angebot des Arbeitgebers ab, worauf dieser ihn kündigte!!!!

Das Arbeitsgericht hat die Kündigung als eine nach § 612 a BGB verbotene Maßregelung angesehen. Der Arbeitgeber habe das Arbeitsverhältnis gekündigt, weil der Kläger in zulässiger Weise den gesetzlichen Mindestlohn gefordert habe; eine derartige Kündigung sei unwirksam.

Urteil des ArbG Berlin vom 17.04.2015, Az.: 28 Ca 2405/15

Lesen sie hier:

Pressemitteilung Nr. 11/2015 des ArbG Berlin vom 29.04.2015

Zur Strafe gibt es jetzt den Mindestlohn. 🙂

Individualarbeitsrecht Recht für Betriebsräte

Wie ich soeben bei n-tv lesen konnte, hat sich der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks mit der Gewerkschaft Verdi auf einen Mindestlohn für Friseure und Friseurinnen (nicht Friseusen) in Höhe von EUR 8,50 pro Stunde (nicht pro Tag oder Haarschnitt) geeinigt. Problem bei solchen Tarifverträgen ist nur, dass halt nicht jeder in den Genuss kommt. Voraussetzung ist nämlich, dass der Arbeitnehmer (hier der/die Friseur/Friseurin) Mitglied der Gewerkschaft Verdi ist und die Betriebe wohl dem Zentralverband angeschlossen sein müssen. Der Zentralverband ist so etwas wie der Arbeitgeberverband für die Branche. Um dieses Problem zu beseitigen, soll ein Antrag gestellt werden, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Beginnen soll der Mindestlohn ab August 2015. Bis dahin werde ich mangels Haaren wahrscheinlich keinen Friseur mehr brauchen. Ach ja, man kann den Tariflohn natürlich auch vertraglich vereinbaren. Das verhindert unter Umständen, dass der Friseur um die Ecke gewerkschaftsverseucht ist.

Kollektivarbeitsrecht Recht für Betriebsräte