Schlagwort: <span>Mitbestimmungsgesetz</span>

mitbestimmungSeit 40 Jahren gibt es in Deutschland das Mitbestimmungsrecht, das die Vertretung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten regelt. Die Arbeitnehmer können dadurch die Entscheidungen der Vorstände kontrollieren, prägen und in begrenztem Umfang beeinflussen. Wie denken die Führungskräfte sowie Vorstände und Geschäftsführer heute über das Mitbestimmungsrecht? Der Berufsverband „Die Führungskräfte – DFK“ hat dazu eine Befragung von 1.040 Führungskräften durchgeführt.

Sage und schreibe 93% der Führungskräfte halten die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat für sinnvoll. Unter den Vorständen und Geschäftsführern teilen 78% diese Meinung. Versteht sich fast von selbst, dass der Anteil derer, die denken, dass sich diese Vertretung bewährt hat, geringer ist  – bei den Führungskräfte 84%, bei den Vorständen78%.

Nach dem Mitbestimmungsgesetz muss in Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern ein Sitz im Aufsichtsrat mit einem leitenden Angestellten besetzt werden. Das findet auch nach wie vor große Zustimmung in der Chefetage. Die Überlegung, diese Regelung auf kleinere Firmen mit weniger als 2.000 Mitarbeitern auszuweiten, ist allerdings umstritten. 64% der Führungskräfte befürworten sie, aber nur 38% der Vorstände und Geschäftsführer.

Die Globalisierung könne das deutsche Modell der Mitbestimmung gefährden, darüber sind sich beide Gruppen einig. Es wird vermutet, dass die Mitbestimmungsregelungen innerhalb der Europäischen Union zukünftig vereinheitlicht werden könnten.

Da verwundert es nicht, dass sich mehr als die Hälfte der Befragten für eine Flexibilisierung der Mitbestimmung ausspricht. Die derzeit gesetzlichen Regelungen sollen durch die Möglichkeit ersetzt werden, Mitbestimmung über Vereinbarungslösungen zu gestalten. Sollten diese Vereinbarungen scheitern, wünscht man sich eine gesetzliche Regelung, die anschließend in Kraft tritt.

Ist die Mitbestimmung in Deutschland Standortvorteil oder Nachteil? 52% der Führungskräfte sehen sie als Vorteil und 30% sehen dies neutral. Bei den Vorständen und Geschäftsführern sind von einem Standortvorteil nur 40% überzeugt, 34% sehen es neutral und tatsächlich 25% sehen darin einen Standortnachteil.

Abschließend stellt sich die Frage, wie es zu erklären ist, dass die deutsche Mitbestimmungsregelung grundsätzlich von beiden befragten Gruppen als absolut sinnvoll erachtet wird, sich dies aber nicht in der Beurteilung der Auswirkung auf den Standort Deutschland widerspiegelt. Hat man Angst ausländische Geldgeber abzuschrecken?

Kollektivarbeitsrecht