Urlaubsanspruch durch atmen

Urlaubsanspruch
Entstehung auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis.
LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 06.12.2012 Az. 4 Sa 173/12

Wie entstehen Urlaubsansprüche? Nun, in der Regel durch einen Vertrag (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag). Die viel entscheidendere Frage aber ist, wofür ist Erholungsurlaub überhaupt da. Vereinfacht gesagt dient Erholungsurlaub dem Arbeitnehmer dazu, sich von der Arbeit zu erholen. Daher auch „Erholungsurlaub“. Doch wie sieht es aus, wenn ich gar nicht arbeite. Habe ich dann auch Anspruch auf Erholungsurlaub? Ja, sagt das LAG Schleswig-Holstein. Für das entstehen des Urlaubsanspruchs nach dem Bundesurlaubsgesetz ist allein das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses Voraussetzung. Das tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht wird, ist nicht Bedingung.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitnehmer war seit 2007 durchghend arbeitsunfähig erkrankt. 2008 wurde er als schwerbehinderter Mensch anerkannt und erhielt bis 2009 Krankengeld. Danach bezog er Arbeitslosengeld wegen Leistungsminderung. Ende Januar 2011 beendete er das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung und bezieht seit dem eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Von seinem Arbeitgeber verlangte er Urlaubsabgeltung für die Jahre 2010 und 2011, was dieser ablehnte.
Aus den genannten Gründen sprach das LAG Schleswig-Holstein unserem Arbeitnehmer den Abgeltungsanspruch zu. Aber nur in Höhe des gesetzlichen Urlaubsanspruchs von 20 Tagen pro Jahr.
Erholen musste sich der Arbeitnehmer nicht. Aber darauf kommt es nicht an. Atmen und einen Arbeitsvertrag haben, reicht aus.

Das Urteil gibt es hier.

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