Wird der Betriebsrat gegrillt?

Diese Frage kann man sich stellen, wenn man sich die aktuellen Ereignisse um die Fastfood Kette Burger King einmal anschaut. Nach dem Verkauf der letzten 91 firmeneigenen Restaurants an die Yi-Ko Holding in Stade, wird ein radikaler Sparkurs eingeschlagen, so berichtet die Wirtschaftswoche in ihrer Online-Ausgabe. Doch woran wird denn nun gespart. Am Brötchen? Am Fleisch? An den Zwiebeln? An den Gurken? Nein! Sondern am Betriebsrat. Der liegt zwar nicht zwischen den Brötchen, fühlt sich aber im Moment wohl so. Er soll zwar nicht gegrillt werden, wie ich -zugegeben- etwas reißerisch formuliert habe, aber doch irgendwie entfernt werden. Und dazu hat man sich Rechtsanwalt Helmut Naujok, von Gewerkschaften gerne als „Betriebsratskiller“ bezeichnet, geholt. Ob´s hilft? Ich hab da so meine Zweifel. Insbesondere wenn Burger King von einem freigestellten Betriebsrat 48.000 EUR haben möchte, weil er zwei Jahre nicht „gearbeitet“ hat. Ich wiederhole nochmal. Nach NGG-Angaben war der Betriebsrat freigestellt. Jetzt zeige mir doch mal jemand die Vorschrift, aus der sich ergibt, dass freigestellte Betriebsräte kein Arbeitsentgelt bekommen. Der Finder möge sich bei mir melden. Ich lade ihn dann zu Mc Donalds ein. 🙂

Ein Kommentar

  1. Andre said:

    §41 BetrVG sagt doch eigentlich alles ….

    Aber Herr Naujock arbeit ja nicht mit Recht sondern mit negativer Psychologie am Rande des Legalen. Zum Schutz des Unternehmer natürlich, weil es ihm ja so am Herzen liegt *g*

    Wer also nicht ein stählernes Rückrat und einen ebenso knallharten Anwalt hat, findet sich schnell mit dem Rücken zur Wand wieder, weil er mit Nichtigkeiten großer Anzahl in Grund und Boden geklagt wird, bis ihm die Luft ausgeht.

    30. Juli 2013
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