Wo darf ich bitte parken? – Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Meine Gedanken während einer Seminarpause zum Thema Parkplatz für alle.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers war eigentlich nicht mein Thema. Dennoch ist man ja gewillt, auch Fragen außerhalb des Seminarthemas zu beantworten. Auch dann, wenn sie in der Pause gestellt werden. Während ich also in der rechten Hand meinen Kaffee hielt und in der linken meine…, drang folgende Frage an mein Ohr: „Ist unser Arbeitgeber verpflichtet, uns Parkplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen?“ Eine Frage, mit der ich mich noch nie, aber auch wirklich noch nie beschäftigt habe. Anm. des Verfassers: Ich fahre Zug. Zumindest, wenn es möglich ist. Also trank ich einen Schluck Kaffee und … an meiner…, dachte nach, und kam zu keinem Ergebnis. Also nochmal und diesmal mit Überlegung. Ich brauche eine Anspruchsgrundlage. Doch welche? Arbeitsvertrag? Quatsch! Da steht kaum was von einem Parkplatz drin. Tarifvertrag? Völliger Unsinn! Da werden Parkplatzfragen wohl kaum geregelt. Hätte aber mal was. Betriebsvereinbarung? Möglich. Gab es aber nicht. Gesamtzusage? Der Chef verkündet vollmundig auf der Betriebsversammlung, dass ab dem Tage X alle Mitarbeiter einen Parkplatz haben. Nein! Hat er nicht gemacht und wird er wohl auch in Zukunft nicht machen. Letzter Gedanke. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers? Die Pause war vorbei und ich nahm das Buch der Bücher (in diesem Fall der Schaub) zur Hand. Im Inhaltsverzeichnis fand ich tatsächlich den Begriff Parkplatz und musste zu meiner Überraschung feststellen, dass auch der Schaub hier an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers denkt. Es folgt aber auch der Hinweis, dass dies vom BAG noch nicht entschieden ist. Einen Anspruch auf eine Unterstellmöglichkeit für Zweiräder soll es aber geben.
Und die juristisch korrekte Antwort lautet wie immer: Es kommt darauf an…

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