Ausbildungsplatzsicherung in Zeiten der Corona-Pandemie

 

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Die Corona-Pandemie begleitet uns nun schon länger. Nicht nur unser Privatleben hat sich dadurch verändert, auch auf den Ausbildungsmarkt wirkt sich die Pandemie negativ aus. So war bereits im Ausbildungsjahr 2019/2020 ein Rückgang an Ausbildungsverträgen zu verzeichnen. Auch wenn sich die betriebliche Ausbildung robuster als erwartet gezeigt hat, ist aufgrund der anhaltenden Krise ein weiterer Rückgang an Ausbildungsplätzen im kommenden Ausbildungsjahr zu erwarten.

Vor allem kleinere Betriebe und solche, die besonders stark von der Krise betroffen sind, schränken ihr Ausbildungsplatzangebot einer Betriebsbefragung zufolge ein. So gibt jeder vierte der besonders stark betroffenen (ausbildungsberechtigten) Betriebe an, sein Ausbildungsplatzangebot pandemiebedingt zurückfahren oder ganz einstellen zu wollen. Im Gastgewerbe sind es sogar 28 % der ausbildungsberechtigten Betriebe.

Von den ausbildungsberechtigten Kleinstbetrieben (1 bis 9 Beschäftigte) geben 14 % an, weniger auszubilden. Demgegenüber sehen nur 6 % der ausbildungsberechtigten Großbetriebe (250 und mehr Beschäftigte) die Notwendigkeit, Ausbildungsplätze abzubauen.

Nach den Gründen dieser Entscheidung gefragt geben 93 % der betroffenen Betriebe unsichere Geschäftserwartungen an, 71 % nennen finanzielle Gründe.

Um zu verhindern, dass sich dieser Trend fortsetzt oder gar weiter verschärft, wurde bereits im August 2020 die Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" ins Leben gerufen. Im März 2021 wurde dieser „Schutzschirm für Auszubildende“ bereits zum zweiten Mal (nach einer ersten Anpassung im Dezember 2020) weiterentwickelt, um möglichst vielen Betrieben eine Unterstützung ermöglichen und Ausbildungsplätze sichern zu können.

Der Schutzschirm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern. Folgende Prämien und Zuschüsse sind dabei vorgesehen:

  • Be­trie­be, die ihr Aus­bil­dungs­ni­veau hal­ten, bekommen ab 1. Ju­ni 2021 für be­gin­nen­de Aus­bil­dun­gen eine Prämie in Höhe von 4.000 Eu­ro.
  • Be­trie­be, die ihr Aus­bil­dungs­ni­veau stei­gern, bekommen im Rahmen der Ausbildungsprämie plus 6.000 Eu­ro.
  • Ne­ben dem bereits seit letztem Jahr bestehenden Zu­schuss zur Aus­bil­dungs­ver­gü­tung in Hö­he von 75 % wird nun ein Zu­schuss zur Aus­bil­der­ver­gü­tung in Hö­he von 50 % ein­ge­führt, wenn Aus­zu­bil­den­der und Aus­bil­der trotz re­le­van­tem Ar­beits­aus­fall im Be­trieb nicht in Kurz­ar­beit ge­schickt wer­den.
  • Im Fall der In­sol­venz ei­nes Aus­bil­dungs­be­trie­bs oder ei­ner pan­de­mie­be­dingt vor­zei­ti­gen Be­en­di­gung der Aus­bil­dung gibt es eine Übernahmeprä­mie in Höhe von 6.000 Eu­ro für Betriebe, welche die Auszubildenden übernehmen. Über­nah­me­prä­mi­en kön­nen auch Un­ter­neh­men mit mehr als 499 Mit­ar­bei­te­rn in An­spruch neh­men.
  • Klein­st­un­ter­neh­men mit bis zu vier Mit­ar­bei­te­rn, die ihre Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einstellen mussten, die Ausbildung aber dennoch mindestens 30 Tage fortgesetzt worden ist, können den Lockdown-II-Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 Euro in Anspruch nehmen.

Droht auch in eurem Betrieb der Abbau von Ausbildungsplätzen? Hier findest du genaue Informationen zur Förderrichtlinie sowie das Antragsformular: http://www.ar­beit­s­agen­tur.de/aus­bil­dungs­plaet­ze-si­chern.

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