Jugendarbeitsschutz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes.

 

Jugendliche bedürfen aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung eines besonderen Schutzes vor Überbeanspruchung und vor den Gefahren am Arbeitsplatz. Diesem Ziel dient das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Das JArbSchG regelt vor allem die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind und in einem Berufsausbildungsverhältnis oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnis stehen (§ 1 JArbSchG). Gemäß § 2 JArbSchG ist die Beschäftigung von Kindern (= Personen unter 15 Jahren) verboten. Ausgenommen davon sind Beschäftigungs- oder Arbeitstherapien oder im Rahmen der Schulpflicht abgeleisteter Betriebspraktiken.

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