Das Beschwerderecht des Arbeitnehmers

Wirkungsvoll und nachhaltig - Hilfestellung für Betriebsräte


Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Das Beschwerderecht des Arbeitnehmers

§ 37,6
SGB IX

In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Arbeitnehmerbeschwerden verantwortungsvoll, aber auch mit dem nötigen Fingerspitzengefühl umgehen. Sie erfahren einerseits, wie der Verfahrensablauf ist, wenn der Betriebsrat Beschwerden seiner Kollegen entgegennimmt und als Vertreter der Interessen der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber auftritt – notfalls bis zu einer endgültigen Entscheidung durch Einigungsstelle oder Arbeitsgericht. Andererseits lernen Sie, Beschwerden von Arbeitnehmern, die diese selbst beim Arbeitgeber eingereicht haben, nachdrücklich und zielorientiert zu unterstützen.

Der Betriebsrat ist oft die erste Anlaufstelle bei Beschwerden von Arbeitnehmern. Um diese Anliegen Ihrer Kollegen wirkungsvoll und nachhaltig behandeln zu können, benötigen Sie detaillierte Kenntnisse über die im BetrVG geregelten Beschwerdemöglichkeiten und die jeweiligen Verfahrensabläufe. Überdies sollten Sie die rechtlichen Bestimmungen kennen, die es dem Arbeitgeber verbieten, beschwerdeführende Arbeitnehmer zu benachteiligen. Dabei müssen Sie als Betriebsrat immer darauf achten, nicht selbst zwischen »die Fronten zu geraten«.

Beschwerden von Kollegen beim Betriebsrat – das Beratungsgespräch

  • Worüber sind Beschwerden überhaupt möglich?
  • Nach Entgegennahme der Beschwerde: Klärung des Sachverhalts
  • Mündlich oder schriftlich – wie sieht die richtige Form aus?
  • Wichtig: gemeinsame Entscheidung zum weiteren Vorgehen vorbereiten und umsetzen

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Prüfungseinstieg: Ist die Beschwerde berechtigt?
  • Möglichkeiten suchen, um der Beschwerde abzuhelfen
  • Gut vorbereiten: Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Keine einvernehmliche Lösung: hier droht die Einigungsstelle

Beschwerden von Arbeitnehmern direkt beim Arbeitgeber

  • Typische Anlässe für Beschwerden der Arbeitnehmer
  • Der Betriebsrat – hier als Unterstützer und Vermittler
  • Entscheidungsrecht liegt beim Arbeitgeber
  • Unterrichtungspflicht gegenüber Arbeitnehmer und Betriebsrat
  • Achtung: Maßregelungsverbot im Zusammenhang mit der Beschwerde-erhebung

Betriebsvereinbarung zum Beschwerdeverfahren

  • Das Für und Wider derartiger Vereinbarungen
  • Regelungen zur Erhebung der Beschwerde und zum Verfahrensablauf
  • Betriebliche Beschwerdestelle und ihre Entscheidungskompetenz
  • Abgrenzung zur Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz – wo ist der Unterschied?

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Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.299,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.149,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 14

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 75 Poko-Points
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