Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Aktiv gegen Diskriminierungen und Schikane im Betrieb


Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

§ 37,6
JAV
PersR

Wir zeigen Ihnen, welche Rechte, aber auch Pflichten dem Betriebsrat im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zustehen. Sie lernen, welche Diskriminierungsmerkmale es nach dem AGG gibt, welche Formen der Ungleichbehandlung es gibt, wie Sie unmittelbare und mittelbare Diskriminierungsakte erkennen und diesen effektiv begegnen können. Damit Sie zur Gestaltung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds wirkungsvoll beitragen können, erklären wir Ihnen die umfangreichen Beteiligungsrechte nach dem BetrVG und dem AGG.

Auch mehrere Jahre nach dem Inkrafttreten des AGG wird noch immer in vielen Betrieben – ob nun aus Unwissenheit oder Sorglosigkeit oder teils auch bewusst – Gleiches ungleich behandelt. Neben den persönlichen Nachteilen für die Betroffenen sind Demotivation und Unzufriedenheit oft die Folgen eines unachtsamen Umgangs mit dem Thema Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz. Doch wann liegt überhaupt eine verbotene Diskriminierung vor und wie kann sie geahndet werden? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es für Arbeitnehmer und Betriebsrat und wie werden sie durchgesetzt?

Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

  • Alter, Geschlecht, Behinderung, Herkunft: Ausgewählte Diskriminierungsmerkmale nach dem AGG
  • Direkte und indirekte Benachteiligung: unterschiedliche Diskriminierungsformen erkennen
  • Schutz vor Belästigung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – ein sensibles Thema
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Diskriminierungsschutz nach dem AGG

Typische Formen der Diskriminierung im Betrieb

  • Benachteiligung beim betrieblichen Aufstieg und beruflicher Weiterbildung
  • Diskriminierung im Bewerbungsverfahren: Fragerecht und Fragebögen
  • Besonderheiten des Verfahrens bei Bewerbung schwerbehinderter Menschen
  • Entgelttransparenzgesetz – eine besondere Ausprägung des Diskriminierungsschutzes wegen des Geschlechts

Rechte der Betroffenen und Maßnahmen gegen Störer

  • Vorbeugende Unterlassungsansprüche und die Aufklärungspflicht des Arbeitgebers
  • Haftung des Arbeitgebers: Wann gibt es Schadensersatz oder Entschädigung?
  • Abmahnung, Versetzung, Kündigung – Maßnahmen gegen betriebliche Störer
  • Gute Hilfe für Betroffene: Beweislastumkehr bei vermuteter Benachteiligung

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Wichtig: Aktives Einschreiten bei aktuellen betrieblichen Vorkommnissen
  • Beteiligungsrechte z. B. bei Einstellung, Versetzung und Entgeltgestaltung konsequent nutzen
  • Betriebsrat und betriebliche Beschwerdestelle
  • Wirksame Prävention: die Betriebsvereinbarung »Diskriminierungsschutz«

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Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

JAV

Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst. Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung deiner Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Erforderlichkeit, zeitliche Lage und Teilnehmer der Schulungen sind auf Antrag der JAV vom Betriebsrat zu beschließen.

PersR

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.299,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.099,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 75 Poko-Points
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