Erfolgreicher Neustart nach der Wahl - drei Dinge, die jetzt wichtig sind!

 

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Grundsätzlich ist es wie beim Fußball: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel – und nach der Wahl ist vor der Wahl. Und genauso gibt es nach Abschluss einer Saison oftmals personelle Veränderungen. Auch nach der Betriebsratswahl findet sich in vielen Betrieben ein neu zusammengesetztes Gremium und das alte Team gibt es so nicht mehr. Je nach Konstellation kann es zu kleineren oder größeren „Neuverpflichtungen“ in der Betriebsratsmannschaft kommen.

Für das neue Gremium stehen dann in der ersten Zeit nach der konstituierenden Sitzung viele Aufgaben an. Es gilt, sich als Team neu zu finden und „die Sache anzupacken“: Was ist der Auftrag der Wähler*innen, welche Themen gibt es seitens des Unternehmens und der Belegschaft? Welche Kompetenzen bringen die neu gewählten Betriebsratsmitglieder mit und wozu besteht Schulungsbedarf? Und wie sieht es mit der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber aus? Genau jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um den „frischen Wind“ der neuen Mitglieder zu nutzen und einfach mal den „Reset-Knopf“ zu drücken!

Die drei übergeordneten Fragen für einen erfolgreichen Neustart lauten:

  1. Was müssen wir angehen bzw. was wollen wir erreichen - mit welcher Strategie?
  2. Sind wir fachlich dafür gerüstet - wozu besteht Schulungsbedarf, gerade bei den neuen Kolleg*innen?
  3. Wie starten wir in neuer Zusammensetzung in die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber?

Im Einzelnen:

1. Was müssen wir angehen und was wollen wir erreichen - mit welcher Strategie?

Nach den Wahlen kommt es darauf an, dass Sie als Gremium möglichst motiviert und kompetent in die Arbeit starten. Es gilt wiedergewählte erfahrene Betriebsräte und neue Mitglieder zu einem guten Team zusammenzubringen und Ziele zu definieren sowie Strategien dafür zu entwickeln. Die Fülle der Aufgaben und Problemstellungen erfordern einen schnellen Start und eine systematische und planvolle Vorgehensweise, um die vorhandenen personellen Ressourcen möglichst optimal einzusetzen und für die Beschäftigten ein Höchstmaß an Erfolg zu erzielen.

Wie kann dies gelingen? Sie müssen sich dafür schlichtweg Zeit nehmen! Planen Sie doch einfach Ihre nächste Sitzung als „Auftaktklausur“. Nur so können Sie in Ruhe Ideen und Themen sammeln, Ziele festlegen und die Aufgabenstellungen systematisieren sowie für sich klären, welche Punkte Sie mit welcher Strategie angehen möchten. Sofern im Gremium z. B. der/die Vorsitzende oder ein anderes Mitglied über entsprechende Moderationserfahrungen verfügt, werden Sie dies eigenständig gut und zielführend auf den Weg bringen. Falls dies nicht der Fall ist, unterstützen wir Sie gerne mit einem externen Moderator – weitere Hinweise dazu finden Sie hier:

  • Auftaktklausur des Betriebsrats:  Erfolgreich Durchstarten nach der Wahl

 
2. Sind wir fachlich dafür gerüstet - wozu besteht Schulungsbedarf, gerade bei den neuen Kollegen?

Der zweite wichtige Punkt nach Neukonstituierung des Betriebsrats ist eine Bestandsaufnahme zu den fachlichen Kompetenzen der einzelnen Mitglieder. Dies muss nicht, kann aber eine umfassende Bildungsplanung sein, um alle wichtigen Themen möglichst abdecken und mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln zu können – und damit die Interessen der Belegschaft bestmöglichst zu vertreten! Aber fangen Sie an mit den neuen Betriebsratsmitgliedern, die zunächst grundlegende Kenntnisse insbesondere im Betriebsverfassungsrecht benötigen, damit Sie im Gremium handlungsfähig sind. Diese Grundlagenkenntnisse vermitteln wir in unseren Einführungsseminaren:

  • Betriebsverfassungsrecht I
  • Oder auch: Betriebsverfassungsrecht - Kompakt I
  • Und falls es für Sie in Betracht kommt: auch als Webinar „Betriebsverfassungsrecht - Kompakt I“

Für eine umfassende Bildungsplanung können wir Ihnen auch Unterstützung vor Ort durch unsere BR-Navis bieten, die unverbindlich und kostenfrei mit Ihnen dazu eine Bestandsaufnahme machen – mit vielen weiteren Praxistipps für Sie. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Ihre Poko BR-Navis - Von Betriebsrat zu Betriebsrat.

Noch ein weiterer Hinweis zu unserm Service: Sie sind neu im Betriebsrat? Dann haben wir für Sie wichtige erste Informationen hier zusammengestellt.

3. Wie starten wir in neuer Zusammensetzung in die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber?

Und war da nicht noch etwas? Wie lief eigentlich in der Vergangenheit die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber? Konstruktiv-kooperativ oder doch eher konfliktreich und konfrontativ? Viel zu oft ist letzteres der Fall. Dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um mit „frischem Wind“ auch dieses Thema anzugehen. Denn massive Konflikte und Konfrontationen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat schaden Unternehmens- und Mitarbeiterinteressen gleichermaßen. Nicht selten bestehen Widerstände beider Parteien, die in § 2 BetrVG verankerte »vertrauensvolle Zusammenarbeit« zu nutzen und umzusetzen. Oder die Fronten sind bereits so verhärtet, Vertrauen so sehr erschüttert, dass nur noch ein Gegeneinander und Taktieren möglich erscheint. Ein schlechter Umgang der Betriebspartner miteinander trübt jedoch nicht nur das Betriebsklima, sondern führt bei wichtigen Entscheidungsprozessen zu Blockaden.

Typische Konfliktfelder in der Zusammenarbeit finden sich in allen betriebsverfassungsrechtlich vorgegebenen Bereichen der Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Personelle Maßnahmen und die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten sind regelmäßige Streitpunkte, geprägt von Missverständnissen, Mangel an Kommunikation und Information. So bleibt es nicht aus, dass es nicht nur in den Monatsgesprächen oftmals „scheppert“. Umso wichtiger ist – wie schon ausgeführt – grundlegendes rechtliches Wissen für alle Betriebsratsmitglieder.

Was ist der Ausweg? Wie gelangt man aus dem Teufelskreis der Konfrontation hin zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit? Oder als Minimalziel zumindest zu einer praktikablen Lösung auf der jeweiligen Sachebene im Einzelfall? Erst einmal müssen alle beteiligten Akteure es wollen. Und sodann gilt es, die Rollen der Betriebspartner im Unternehmen zu überdenken und ggf. neu zu definieren. Schaffen Sie doch die Basis für ein gegenseitiges Verständnis auch bei konträren Ansichten und für ein verantwortungsvolles und konstruktives Miteinander – im Sinne des Unternehmens und der Belegschaft!

Gerne unterstützen wir Sie auch hierzu, z. B. bei der Erarbeitung entsprechender Kooperationsstrategien auf unserer Veranstaltung:

  • Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber:  Vertrauensvoll und miteinander - auch bei kontroverser Diskussion?!

Beachten Sie auch unsere bereits erfolgreich durchgeführten firmeninternen Seminar- und Workshop-Konzepte, z. B.:

  • Workshop: Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
  • Probleme mit dem Arbeitgeber: Der Weg aus dem Konflikt  

Das Poko-Institut bietet Ihnen professionelle Unterstützung – durch Veranstaltungen zu Grundlagenseminaren, aber auch zu Spezialthemen!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

0251 1350-0            info@poko.de

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