Probleme mit dem Arbeitgeber – Der Weg aus dem Konflikt

Auch wenn der Gesetzgeber die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vorsieht, kann die Zusammenarbeit – mitunter erheblich – gestört sein. Sie haben z. B. den Eindruck mit Ihren Betriebsratsanliegen beim Arbeitgeber vor die Wand zu laufen oder fühlen sich in der Arbeit des Betriebsrats nicht unterstützt oder sogar behindert? Hier sieht das Gesetz vor, dass eine arbeitsgerichtliche Klärung immer nur ein letztes Mittel sein soll. Ziel ist, dass sich die Betriebspartner, wenn möglich, außergerichtlich einigen.
Den Betriebsrat stellt das vor die Herausforderung, auch im Konfliktfall Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen zu müssen, um den Rechten des Betriebsrats und der Belegschaft Geltung zu verschaffen. In diesem Seminar werden Ihnen Modelle für die Klärung betrieblicher Konflikte vorgestellt und an Beispielen aus der Praxis erprobt. Sie erfahren, wann und wie Sie Wege aus dem Konflikt mit dem Arbeitgeber beschreiten können und werden in die Lage versetzt, Ihre Rechte wirkungsvoll in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber einzubringen und Ihre Beteiligung erfolgreich durchsetzen zu können.


Typische Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

  • Die »rechtzeitige« Information – Durchsetzung des Informationsanspruchs
  • Vollendete Tatsachen und Termindruck? Beratungs- und Beteiligungsrechte durchsetzen
  • Arbeitsvertrag oder betriebliche Regelung? – Beteiligungsrechte auch im Einzelfall?
  • Keine Zeit für Initiativen des Betriebsrats?
  • Kosten- und Sachaufwand – Betriebsrat unter Beschuss?

(De-)Eskalation von betrieblichen Konflikten – Regelungen des BetrVG in der Praxis

  • Konflikte im Einzelfall (Aushandlung, Einigungsstelle, Güteverhandlung, Kammertermin) – Vertrauensvolle Zusammenarbeit stabilisieren
  • Häufige Konflikte und massive Störung der Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber – Interessen wahren und Zusammenarbeit wieder aufbauen
  • Zerstörte Zusammenarbeit – Betriebsratsrechte konstruktiv durchsetzen

Initiativen des Betriebsrats für eine konstruktive Konfliktklärung

  • Grundsätze für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Konfliktberatung, Konfliktmoderation, Mediation als Modelle der Konfliktklärung
  • Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems und Konfliktmanagements

Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

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