Mitarbeitergespräche sind ein zentrales Führungsinstrument. In vielen Unternehmen werden sie dabei systematisch für die Personalentwicklung, aber auch für die Optimierung des Unternehmens und für Zielvorgaben genutzt.
Wenn im Unternehmen geplant wird, Mitarbeitergespräche durch ein Beurteilungssystem zu ergänzen, hat der Betriebsrat nach § 94 BetrVG und nach § 87 Abs. 1 BetrVG die Interessen der Belegschaft zu vertreten.
In diesem Workshop werden unterschiedliche Formen von Mitarbeitergesprächen und Beurteilungssystemen mit ihrer betrieblichen Wirkung vorgestellt und diskutiert.
In vielen Unternehmen wird Arbeitsleistung in Zahlen gemessen und bewertet. Unabhängig davon, ob eine systematische Leistungsbewertung erfolgt oder eine persönliche durch Vorgesetzte: Nach ihrer Identifizierung als Schlecht- oder Minderleister („low performer“) sehen sich die Betroffenen i.d.R. mit schwierigen Personalgesprächen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen konfrontiert. In vielen Branchen aber hat der Verkaufs- bzw. Umsatzdruck so erheblich zugenommen, das der Anlass für das Nicht-Erreichen von Zielen nicht (allein) den Arbeitnehmern anzulasten ist.
Der Umgang mit (vermeintlich) leistungsschwachen Mitarbeitern stellt auch den Betriebsrat vor große Herausforderungen: Er hat dabei insbesondere die Aufgabe, Beurteilungssysteme mit realistischen Zielen zu verhandeln und betroffene Kollegen und Kolleginnen bei Kritikgesprächen kompetent zu begleiten.
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Grenzen, Arbeitsleistung mit arbeitsrechtlichen Sanktionen zu verknüpfen. Die aktuelle Rechtsprechung zum Bereich „Schlecht- und Minderleistung“ wird Ihnen praxisbezogen vorgestellt. Sie erarbeiten sich so die rechtlichen Ansatzpunkte, als Betriebsrat für eine realistische und faire Ausgestaltung zu sorgen.
Auf den Punkt: Sie lernen in diesem Seminar, was genau sich hinter dem Begriff »Desk-Sharing« verbirgt und welche Herausforderungen, aber auch Chancen diese Arbeitsform für Unternehmen bereithält. Sie erfahren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und worauf Sie bei solchen Arbeitsmodellen achten müssen. So können Sie die Weichen für die Zukunft auch im Sinne der Belegschaft richtigstellen.
Hintergrund: Mobiles Arbeiten eröffnet neue Möglichkeiten für die Arbeitsplatzgestaltung. Seit einigen Jahren setzen Arbeitgeber verstärkt darauf, den bisherigen festen Arbeitsplatz im Betrieb durch Wechselarbeitsplätze („Desk Sharing“) in Kombination mit verstärkter mobiler Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice zu ersetzen. Diese Tendenz hat sich daraus ergeben, dass Büroflächen teuer sind und die Möglichkeiten, flexibel auch außerhalb der Firmenstandorte zu arbeiten, sich deutlich verbessert haben. Was aber ist bei Einführung und Umsetzung von Desk-Sharing-Modellen zu beachten? Im Zusammenhang mit der Einführung und Umsetzung dieser Modelle stellt sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragen. Der flexible Mix aus Homeoffice, mobiler Arbeit und Anwesenheit im Büro sollte aber gut durchdacht und klar geregelt sein.
In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre Mitbe-stimmungsrechte in den anstehenden Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gezielt einsetzen können, um Dienstplanregelungen aktiv zu verbessern. Wir zeigen Ihnen – an Beispielen aus Ihrer betrieblichen Praxis – wie Sie in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber nachhaltige Veränderungen und arbeitnehmerfreundliche Lösungen herbeiführen können. Steigen Sie als Betriebsrat aktiv in den Veränderungsprozess ein – es lohnt sich!
Denn: Ob medizinische, pflegerische oder soziale Bereiche – die Probleme bei der Behandlung und Pflege der Patienten oder Betreuung der Bewohner oder Klienten gleichen sich fast überall. Unattraktive Arbeitsbedingungen, familienfeindliche Arbeitszeiten und dadurch zu wenige Bewerber auf freiwerdende Stellen sind an der Tagesordnung. Bei ständig steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf führt dies zu immer höherem Druck auf die Belegschaften. Umso wichtiger ist eine gesundheitsverträgliche und kreative Arbeitszeitgestaltung. Als Betriebsrat sind Sie hier erster Ansprechpartner und können mit dem entsprechenden Know-how vieles bewegen, um die Belastungen Ihrer Kollegen zu minimieren!
Matrixstrukturen sind in großen Unternehmen und internationalen Konzernen inzwischen sehr weit verbreitet. Die unternehmens-übergreifende Organisation von Arbeitsabläufen in einem Mehrliniensystem eröffnet breite Möglichkeiten für einen gezielten und fachgerechten Wissenstransfer und optimierten Mitarbeitereinsatz. In der Praxis sind damit eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen verbunden, die sowohl das Individualarbeitsrecht als auch das Betriebsverfassungsrecht betreffen.
In diesem Inhouse-Seminar vermitteln wir Ihnen praxisbezogen und abgestimmt auf Ihre Situation das erforderliche Wissen zu den zentralen arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Matrixorganisationen. Anhand Ihrer eigenen Strukturen erfahren Sie, welche Besonderheiten Sie verstehen und beachten müssen, um als Betriebsrat kompetent handeln zu können.