Arbeit im Wirtschaftsausschuss - Rechte und Pflichten der Betriebspartner

Auch als WEBINAR

Der Wirtschaftsausschuss hat die allgemeine Aufgabe, als besonderes betriebsverfassungsrechtliches Organ die Zusammenarbeit und Information zwischen Unternehmer und (Gesamt-)Betriebsrat zu fördern. Er soll dabei den Betriebsrat bei der Einschätzung der wichtigen wirtschaftlichen Daten des Unternehmens unterstützen. Außerdem soll er mit dem Arbeitgeber »beraten«, welche betriebswirtschaftlichen Maßnahmen für die Belegschaft und den Betrieb sinnvoll sind. Dabei gilt auch für diesen Bereich der Grundsatz der Vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG.

Arbeitgeber und Betriebsrat (und damit auch dessen Hilfsorgan Wirtschaftsausschuss) haben die Aufgabe, diese Zusammenarbeit aktiv und nachhaltig zu gestalten. Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg ist hierbei die Bereitschaft, die jeweils andere Perspektive zu betrachten, gemeinsame Ziele zu definieren und für beide Seiten tragfähige Kompromisse einzugehen. Hierfür muss zunächst für alle Beteiligten der Handlungsrahmen feststehen. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die hierfür erforderlichen Kenntnisse.


Schwerpunkte:

  • Allgemeiner Handlungsrahmen: Information und Beratung nach §§ 106 ff. BetrVG
  • Pflicht des Unternehmers zur rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung, Vorlage von Unterlagen
  • Erforderlichkeit von Informationen für den Wirtschaftsausschuss
  • Sitzungen des Wirtschaftausschusses
  • Hinzuziehung von Sachverständigen
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Schweigepflichten
  • Unterrichtung der Belegschaft
  • Klärung von Streitigkeiten: Einigungsstelle und Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
  • Zusammenarbeit der Betriebspartner: Konstruktives Miteinander

Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Das BAG bejaht unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Schulungsanspruch für ein nicht dem Betriebsrat angehörendes Wirtschaftsausschussmitglied. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses

P&F

Dieses Seminar richtet sich auch an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.

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