Wirtschaftliche Kompetenz im Aufsichtsrat
Betriebswirtschaftliches Handwerkszeug für Arbeitnehmervertreter
In diesem Seminar stärken Sie Ihre persönliche Wirkung, Ihre Argumentationskraft und Ihre Fähigkeit, mit gezielten Fragen Klarheit zu schaffen. Sie lernen, Einwände konstruktiv zu nutzen, schwierige Themen professionell anzusprechen und auch bei Druck souverän zu bleiben. So fördern Sie eine sachliche, vertrauensvolle und lösungsorientierte Zusammenarbeit im Aufsichtsrat.
Aufsichtsratsmitglieder müssen komplexe Informationen einordnen, unterschiedliche Interessen abwägen und ihre Positionen klar und überzeugend vertreten – oft unter Zeitdruck, mit Wissensunterschieden oder in angespannten Situationen.
Überzeugend argumentieren – klar auftreten
- Strategische Vorbereitung im Gremium
- Fakten, Bewertungen und Empfehlungen wirkungsvoll verbinden
- Standpunkte klar, ruhig und lösungsorientiert vertreten
- Einwände und Gegenargumente vorausschauend mitdenken
- Souverän gegenüber Vorstand, Vorsitzendem und erfahrenen Gremienmitgliedern auftreten
Mit Fragen Klarheit schaffen – Informationsvorsprünge ausgleichen
- Wissensvorsprünge der Unternehmensführung erkennen
- Präzise Fragen zu Strategie, Planung, Risiken und wirtschaftlicher Lage stellen
- Präsentationen und Vorlagen auf Kernaussagen reduzieren
- Wichtige Informationen verbindlich einfordern
- Gesprächsführung mit Fragen gezielt steuern
Souverän auch in schwierigen Situationen – Konflikte versachlichen
- Sensible Themen professionell ansprechen
- Interessenkonflikte erkennen, offenlegen und konstruktiv thematisieren
- Unter Zeitdruck Bedenkzeit gewinnen und vorschnelle Zustimmungen vermeiden
- Provokationen, persönliche Angriffe und verhärtete Konflikte versachlichen
- Umgang mit machtorientierten Taktiken und dominanten Gesprächspartnern
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.
Das BAG bejaht unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Schulungsanspruch für ein nicht dem Betriebsrat angehörendes Wirtschaftsausschussmitglied. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses