Die Teilnahme an Betriebsratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz war bisher nur nach Maßgabe des § 129 BetrVG und befristet möglich. Nun hat der Deutsche Bundestag am 21. Mai 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz verabschiedet. Betriebsräte erhalten - neben anderen Neuregelungen - damit dauerhaft die Möglichkeit, unter Wahrung des Vorrangs von Präsenzsitzungen und unter vom Betriebsrat selbst gesetzten Rahmenbedingungen, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen. Dazu sind u. a. die §§ 30, 33, 34 BetrVG ergänzt worden.