Dienstvereinbarungen
Kompaktseminar für Personalräte
Der Abschluss von Dienstvereinbarungen unterliegt nach dem Personalvertretungsgesetz festgelegten Regeln. Als Personalrat müssen Sie sich mit den Grundsätzen, Zielen, dem Geltungsbereich und den möglichen Regelungsgegenständen gut auskennen, um rechtsicher mitwirken und mitgestalten zu können.
In diesem Seminar erläutern wir Ihnen die Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten für die Erstellung und den Abschluss von Dienstvereinbarungen.
Praxisbeispiele und Hinweise zur Verhandlungsführung und zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der Dienstelle runden das Seminar ab.
Grundlagen und inhaltliche Grenzen von Dienstvereinbarungen
- Gesetzesvorrang, Tarifvorbehalt, Günstigkeitsprinzip
- Mögliche Regelungsgegenstände
- Örtlicher und persönlicher Geltungsbereich
- Formerfordernisse
- Verfahren bei Nichteinigung
- Beendigungsgründe und Nachwirkung
Dienstvereinbarungen rechtssicher formulieren
- Aufbau und Gliederung, Bausteine
- Praktische Übungen und Formulierungsbeispiele
Hinweise für die Verhandlungsführung
Schulungsanspruch
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.