Die Beteiligung des Personalrats in Personalangelegenheiten
Als Personalratsmitglied werden Sie mit einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen konfrontiert. Um sicher agieren zu können, müssen Sie nicht nur Ihre Beteiligungsrechte genau kennen, sondern benötigen darüber hinaus fundierte Grundkenntnisse über den Abschluss von Arbeitsverträgen und die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Dieses Kompaktseminar vermittelt Ihnen das Basiswissen, das Sie zur sachgerechten Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Personalrats benötigen. Sie erfahren, worauf Sie als Personalrat bei Einstellungen und anderen Personalangelegenheiten achten müssen, und sind auf der Grundlage des Erlernten in der Lage, die Mitarbeiter hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten kompetent zu beraten.
Grundsätze der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Das Arbeitsverhältnis – Überblick
- Grundbegriffe des Individualarbeitsrechts
- Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
- Verfahren bei Einstellungen
Personalrat und Einstellung
- Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräch, Personalfragebogen
- Informationspflicht des Arbeitgebers
- Konkurrenz von externen und internen Bewerbern
- Ersteingruppierung
- Zustimmungsverweigerungsgründe des Personalrats
Beteiligung bei Veränderungen im Arbeitsverhältnis
- Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit
- Umgruppierung, Höher- oder Rückgruppierung
- Versetzung, Umsetzung, Abordnung
Schulungsanspruch
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.