Wer bei der Wahl der JAV wahlberechtigt ist, hat für viele Auszubildende und junge Arbeitnehmer*innen eine große Bedeutung – schließlich ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ein wichtiges Organ innerhalb eines Betriebs, das sich für die Interessen der jungen Belegschaft einsetzt.
Du interessierst dich für die Aufgaben und Rechte der JAV? Das JAV-Lexikon von Poko bietet dir Informationen zu den wichtigsten Themen! Vor allem aber gibt unser Seminar JAV I sowie unser Webinar JAV I hilfreiche Tipps, um das Amt rechtssicher und erfolgreich auszuüben.
In unserem Seminar erfährst du alles über deine Rechte und Pflichten. Du lernst anhand von praktischen Beispielen und Übungen, wie du rechtliche Handlungsmöglichkeiten nutzen und erfolgreich umsetzen kannst. Im Kommunikationsteil trainierst du, sicher und erfolgreich aufzutreten. Du bekommst nützliche Tipps, um dir Gehör zu verschaffen, deine Anliegen selbstsicher zu vertreten und auch schwierige Situationen zu meistern.
Als Jugend- und Auszubildendenvertreter machst du dich stark für die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb. Hierzu brauchst du einiges an Know-how: Welche Aufgaben und Rechte hast du? Wie kann die JAV etwas durchsetzen? Wir steuern dich durch den Paragrafen-Dschungel, und helfen dir auch, deine Standpunkte effektiv und selbstsicher zu vertreten.
In diesem Webinar lernst du step by step, dich in deinem vielseitigen Aufgabenfeld als JAV-Mitglied sofort gut zurechtzufinden. Anhand praktischer Beispiele und Übungen erhältst du alle notwendigen Informationen über deine Aufgaben, Rechte und Pflichten und wie der Betriebsrat euch unterstützt. Außerdem erfährst du alles über die Geschäftsführung und Organisation der JAV und den besonderen Schutz der JAV-Mitglieder. Abgerundet wird das Webinar durch einen interaktiven Selbsttest, mit dem du dein Wissen überprüfen und vertiefen kannst. So kannst du bestmöglich die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden in deinem Betrieb vertreten.
Im Herbst 2026 wird wieder die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Wir vermitteln euch wertvolles Wissen und geben einen praxisnahen Leitfaden, um die JAV-Wahl rechtssicher, transparent und erfolgreich durchzuführen. Du lernst das komplette Wahlverfahren kennen – vom Startschuss mit der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses. Mit unseren Tools wie Fristenrechner, Checklisten und digitalen Vorlagen behältst du den Überblick und gehst Schritt für Schritt sicher durch den Wahlprozess. Auch ob und wie vielleicht schon eine digitale Durchführung der Wahl möglich ist, thematisieren wir. Dabei sind in diesem Webinar alle JAV-Mitglieder und Betriebsräte, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl mitwirken, ebenso richtig wie bereits bestellte Wahlvorstandsmitglieder.
Eine transparente, rechtssichere und reibungslose Wahl ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Start der JAV! Was dabei alles zu beachten ist und welche Regeln besonders wichtig sind, lernst du in diesem Webinar zur JAV-Wahl 2026.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) repräsentiert die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden innerhalb eines Betriebs. Dabei arbeitet die JAV eng mit dem Betriebsrat zusammen und kümmert sich speziell um die Belange der jungen Beschäftigten, wie zum Beispiel Ausbildungsqualität und faire Arbeitsbedingungen.
Die JAV wird alle zwei Jahre jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November gewählt. Die nächste Wahl findet im Herbst 2024 statt. Wie beim Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung (SBV) sind jedoch auch außerplanmäßige Wahlen möglich.
Die Wahl der JAV richtet sich nach klar definierten gesetzlichen Vorgaben. Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) , § 61 sind folgende Personengruppen wahlberechtigt:
Der Begriff der Berufsausbildung ist im Zusammenhang mit der Wahlberechtigung weiter zu verstehen als der des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Er umfasst nicht nur die „klassische“ Berufsausbildung nach § 1 Abs. 3 BBiG, sondern grundsätzlich alle Maßnahmen, die innerhalb eines Betriebs berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen vermitteln.
Wahlberechtigt sein können daher – je nach Ausgestaltung des Vertrags – auch im Betrieb Beschäftigte während:
Um bei der JAV-Wahl wahlberechtigt zu sein, müssen die betreffenden Personen zum Zeitpunkt der Wahl im Betrieb beschäftigt sein. Das bedeutet, dass auch befristete Verträge oder Teilzeitstellen die Wahlberechtigung nicht ausschließen. Wichtig ist lediglich, dass das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zum Wahlzeitpunkt besteht.
Um das Wahlrecht tatsächlich ausüben zu können, ist in formeller Hinsicht erforderlich, dass die Arbeitnehmer*innen oder Auszubildenden in die Wählerliste eingetragen sind. Ohne diese Eintragung ist eine Teilnahme an der Wahl nicht möglich.
Nicht aktiv wahlberechtigt sind Personen, die sich nicht in der Berufsausbildung befinden und das 18. Lebensjahr bereits abgeschlossen haben.
Das aktive Wahlrecht sagt aus, wer wählen darf, während das passive Wahlrecht bestimmt, wer gewählt werden kann. Die Gruppen, die bei der JAV-Wahl wahlberechtigt sind, stimmen nicht vollständig mit den wählbaren Personen überein. So sind wählbar alle Arbeitnehmer*innen des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Wählbarkeit ist also nicht auf die zur JAV wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen beschränkt, sondern wird erweitert auch auf die Gruppe der Arbeitnehmer*innen zwischen 18 und 24 Jahren, die nicht zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden. Für Auszubildende gilt dagegen wie auch beim aktiven Wahlrecht keine Altersgrenze. Auszubildende dürfen sich also auch als Kandidat*in für die JAV-Wahl aufstellen lassen, wenn sie das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben (BetrVG § 61).
Es ist nicht erforderlich, dass diese Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, um wählbar zu sein. Das bedeutet, auch jüngere Arbeitnehmerinnen und Auszubildende können in die JAV gewählt werden.
Kandidat*innen sollten die Fähigkeit besitzen, die Interessen ihrer Kolleg*innen zu vertreten und effektiv mit dem Arbeitgeber sowie dem Betriebsrat zu kommunizieren.
Mitglieder des Betriebsrats sind von der Kandidatur zur JAV ausgeschlossen (§ 61 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Ersatzmitglieder des Betriebsrats dürfen jedoch kandidieren, sofern sie nicht dauerhaft oder vorübergehend ein Betriebsratsmitglied ersetzen.
Auch strafrechtliche Verurteilungen können das passive Wahlrecht einschränken. Laut § 61 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 S. 3 BetrVG sind Personen, die infolge einer strafgerichtlichen Verurteilung ihre Fähigkeit verloren haben, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, von der Wählbarkeit zur JAV ausgeschlossen.
Wer sich in Betrieben mit über 20 zur JAV wahlberechtigten Personen zur Wahl stellen möchte, benötigt Unterstützung für die Kandidatur. In Betrieben mit in der Regel 21 bis 100 Wahlberechtigten sind Wahlvorschläge von mindestens zwei zur JAV Wahlberechtigten zu unterschreiben. Bei Betrieben mit in der Regel mehr als 100 Wahlberechtigten muss die Kandidatur von mindestens einem Zwanzigstel dieser Personen unterstützt werden, wobei in jedem Fall die Unterzeichnung durch 50 zur JAV Wahlberechtigte ausreichend ist.
Darüber hinaus kann eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft ebenfalls Wahlvorschläge einreichen. Hierfür sind die Unterschriften von zwei Beauftragten der Gewerkschaft erforderlich.
Die JAV-Wahlberechtigung betrifft vor allem Jugendliche und Auszubildende, die ihre Interessen durch eine starke Vertretung sichern möchten. Die Wahlberechtigung ist klar geregelt und richtet sich nach Alter und Berufsgruppe im Betrieb. Wer zur wahlberechtigten Gruppe gehört, sollte unbedingt von seinem Stimmrecht Gebrauch machen, um eine engagierte und kompetente JAV zu wählen.
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Betriebsrat und JAV können gemeinsam viel erreichen für Auszubildende und Nachwuchskräfte im Betrieb. Das Berufsbildungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz liefern dabei die elementaren Bestimmungen zur Gestaltung moderner Ausbildungsverhältnisse sowie zur Mitbestimmung von Betriebsräten und der JAV.
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Deine Aufgaben sind besonders vielfältig: Neben Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der JAV – ob präsent oder digital – und dem Austausch mit dem Betriebsrat stehen oft auch direkte Gespräche mit dem Arbeitgeber oder Ausbilder im Vordergrund. Nicht immer gelingt dies reibungslos. Schnell kann es zu Problemen in der Zusammenarbeit der JAV-Mitglieder untereinander oder mit Arbeitgeber und Betriebsrat kommen. Daher sind gute rechtliche Kenntnisse ebenso gefragt wie Teamkompetenz und Verhandlungsgeschick.