Seminare für Wirtschaftsausschuss-Mitglieder

„Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten.“ (§ 106 Abs. 1 BetrVG)

Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss setzt fundierte Kenntnisse in Betriebswirtschaft und über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens voraus. Wie ist die finanzielle Situation des Unternehmens einzuschätzen, wie die Produktions- und Absatzlage? Wie steht der Betriebsrat zu geplanten Rationalisierungsmaßnahmen? In unseren Seminaren lernen Sie Betriebswirtschaft zu verstehen und Lösungen für betriebliche Probleme zu erarbeiten.