Ob Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder Monatsreport – erfahren Sie, welche Informationen von besonderer Bedeutung sind und wie diese systematisch aufbereitet und ausgewertet werden können. Sie lernen, Corporate Reportings (Finanzberichte) richtig zu lesen und ihre Aussagen einzuordnen. So können Sie professionell mit den Kennzahlen arbeiten und mit ihnen argumentieren. Gemeinsam mit unseren Referenten berechnen bzw. interpretieren Sie die in Ihrem Unternehmen häufig verwendeten Kennzahlen, um künftig die aktuelle wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens beurteilen, Frühwarnsignale und Handlungsbedarf erkennen zu können.
Sie werden regelmäßig mit komplexem Zahlen, Daten- und Berichtsmaterial konfrontiert. Kennzahlen helfen dabei, umfangreiche und komplexe Informationen und Sachverhalte transparent und verständlich zu machen.
Grundlagen
Zweck und Aufbau eines Kennziffernsystems
Überblick: Arten von Kennzahlen, Kennzahlensystemen und ihre Bedeutung
Techniken zur Erstellung eines betriebsratsspezifischen Kennzahlensystems
Der Jahresabschluss als Quelle unternehmerischer Kennzahlen
Ihr Nutzen – praktische Arbeit mit den Kennzahlen Ihres Unternehmens
Hinweis: Teilnehmer dieses Seminars sollten über betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse verfügen, wie sie z. B. in unserem Seminar Betriebswirtschaftliche Kompetenz I vermittelt werden.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht gleichzeitig im Betriebsrat sind, sieht das Gesetz eine Schulungsmöglichkeit nicht ausdrücklich vor. Allerdings wird die Anwendung von § 37,6 Abs. 6 BetrVG in Literatur und Rechtsprechung teilweise auch für sie bestätigt. Auch Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses, die ihr Amt bereits einige Jahre ausüben, können einen Anspruch auf eine Grundlagenschulung zum Thema haben. Das Gericht erkannte: »Selbst eine wiederholte Amtsperiode im Wirtschaftsausschuss ist kein hinreichendes Merkmal für die fehlende Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme« (LAG Hamm 05.12.2008 – 10 TaBV 25/07).
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.
Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Das BAG bejaht unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Schulungsanspruch für ein nicht dem Betriebsrat angehörendes Wirtschaftsausschussmitglied. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.
Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer = 1.549,00 EUR,
2. und jeder weitere Teilnehmer = 1.399,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Änderungen bzgl. der Inhalte, Dauer und der Seminargebühr in 2025 möglich
Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 18
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.