Immer mehr Unternehmen arbeiten grenzüberschreitend mit Niederlassungen im europäischen Ausland. Eine gute Koordination und ein effektiver Informationsfluss zwischen den Arbeitnehmervertretungen in verschiedenen Ländern sind dann dringend erforderlich, damit die Interessen aller Arbeitnehmer optimal vertreten werden können. Um dies rechtlich abzusichern, verpflichtet der Gesetzgeber die Unternehmen, auf Antrag die Bildung eines Europäischen Betriebsrats (EBR) oder ein anderes Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer zu ermöglichen bzw. zu vereinbaren.
Das Seminar informiert Sie über die gesetzlichen Grundlagen für Europäische Betriebsräte. Sie erfahren, wie Sie einen EBR gründen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erfolgreichen führen können (Teil A). Im Teil B lernen Sie die grundlegenden Informations- und Beratungsrechte kennen. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um einschätzen zu können, wie Sie die Arbeitsorganisation von EBR, GBR und BR aufeinander abstimmen und durch internationale Vernetzung und Zusammenarbeit die Interessen der Belegschaft noch besser vertreten können.
Mit diesem Seminar erhalten Sie in kompakter Form einen fundierten Überblick über das Recht der SE (societas europaea) und die Regelungen zur Beteiligung von Arbeitnehmervertretern im besonderen Verhandlungsgremium und zum Verfahrensablauf. Sie erfahren, was bei den Verhandlungen über eine Beteiligungsvereinbarung zu beachten ist und welche Fristen und Fallstricke zu beachten sind. Taktische Hinweise und strategische Überlegungen zu Ihren Handlungsmöglichkeiten runden das Seminar ab.
Hintergrund: Die inzwischen weit verbreitete SE ermöglicht den Unternehmern bei grenzüberschreitenden Unternehmenszusammenschlüssen und -gründungen erhebliche steuerliche Vorteile sowie ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich der Gestaltung der Unternehmensverfassung und der Mitbestimmung. Dies birgt gleichzeitig aber auch die Gefahr der Umgehung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer und eine Verringerung des Einflusses der Arbeitnehmervertreter aus Deutschland zu Gunsten von Arbeitnehmervertretern aus anderen Ländern. Die Verhandlungen über die Verfassung der SE müssen häufig unter hohem Zeitdruck erfolgen, weil das Gesetz nur einen schmalen Zeitkorridor für die Verhandlungen einräumt.