Immer mehr Unternehmen arbeiten grenzüberschreitend mit Niederlassungen im europäischen Ausland. Eine gute Koordination und ein effektiver Informationsfluss zwischen den Arbeitnehmervertretungen in verschiedenen Ländern sind dann dringend erforderlich, damit die Interessen aller Arbeitnehmer optimal vertreten werden können. Um dies rechtlich abzusichern, verpflichtet der Gesetzgeber die Unternehmen, auf Antrag die Bildung eines Europäischen Betriebsrats (EBR) oder ein anderes Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer zu ermöglichen bzw. zu vereinbaren.
Das Seminar informiert Sie über die gesetzlichen Grundlagen für Europäische Betriebsräte. Sie erfahren, wie Sie einen EBR gründen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erfolgreichen führen können (Teil A). Im Teil B lernen Sie die grundlegenden Informations- und Beratungsrechte kennen. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um einschätzen zu können, wie Sie die Arbeitsorganisation von EBR, GBR und BR aufeinander abstimmen und durch internationale Vernetzung und Zusammenarbeit die Interessen der Belegschaft noch besser vertreten können.
Teil A: Der Weg zum Europäischen Betriebsrat (ca. 1,0 Tage)
Gründung eines Europäischen Betriebsrats (EBR)
Teil B: Aufgaben und Mitwirkungsrechte des EBR (ca. 2,0 Tage)
Informations- und Beratungsrechte des EBR
Die Arbeit im Europäischen Betriebsrat
Vereinbarungen mit dem Konzern treffen, z. B.:
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Zuständig für die Beschlussfassung sind die örtlichen Betriebsräte (ArbG Würzburg 04.02.1999 – 8 BV 19/98W.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Empfohlene Veranstaltungsdauer: 2,0 - 3,0 Tage
Teilnehmer: max. 20 Personen
Hinweis: Für diese Schulung ist es erforderlich, dass Sie bereits über grundlegende betriebsverfassungsrechtliche Kenntnisse verfügen, wie sie in unseren Seminaren BetrVG I – III vermittelt werden.
Die angemessene Dauer der Schulung ist abhängig von den besonderen Problemstellungen in Ihrem Unternehmen, so dass wir Ihnen eine telefonische Beratung mit unserem Inhouse-Team empfehlen.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.