Der Europäische Betriebsrat

Mitbestimmung und Kooperation im internationalen Kontext

Immer mehr Unternehmen arbeiten grenzüberschreitend mit Niederlassungen im europäischen Ausland. Eine gute Koordination und ein effektiver Informationsfluss zwischen den Arbeitnehmervertretungen in verschiedenen Ländern sind dann dringend erforderlich, damit die Interessen aller Arbeitnehmer optimal vertreten werden können. Um dies rechtlich abzusichern, verpflichtet der Gesetzgeber die Unternehmen, auf Antrag die Bildung eines Europäischen Betriebsrats (EBR) oder ein anderes Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer zu ermöglichen bzw. zu vereinbaren.

Das Seminar informiert Sie über die gesetzlichen Grundlagen für Europäische Betriebsräte. Sie erfahren, wie Sie einen EBR gründen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erfolgreichen führen können (Teil A). Im Teil B lernen Sie die grundlegenden Informations- und Beratungsrechte kennen. Sie erhalten alle notwendigen Informationen, um einschätzen zu können, wie Sie die Arbeitsorganisation von EBR, GBR und BR aufeinander abstimmen und durch internationale Vernetzung und Zusammenarbeit die Interessen der Belegschaft noch besser vertreten können.


Teil A: Der Weg zum Europäischen Betriebsrat (ca. 1,0 Tage)

Gründung eines Europäischen Betriebsrats (EBR)

  • Voraussetzungen der Rechtsform, Betriebsanzahl im Aus- und Inland, Anzahl der Betriebsangehörigen
  • Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber
  • Verhandlungskommission über konkrete Ausgestaltung des EBR
  • Bildung des Europäischen Betriebsrats
  • Eckpunkte für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber

Teil B: Aufgaben und Mitwirkungsrechte des EBR (ca. 2,0 Tage)

Informations- und Beratungsrechte des EBR

  • Jährliche Unterrichtung und Anhörung
  • Voraussetzung für die Zuständigkeit des EBR
  • Beratung bei »außergewöhnlichen« Umständen
  • Sicherung und Durchsetzung der Rechte

Die Arbeit im Europäischen Betriebsrat

  • Sitzungen und Festlegung des Tagungsortes
  • Geschäftsordnung und -führung
  • Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen
  • Kosten- und Sachaufwand des EBR
  • Unterrichtung und Information der örtlichen Arbeitnehmer
  • Zusammenarbeit mit den Betriebsräten und Gesamtbetriebsräten vor Ort: Einbindung der länderspezifischen Arbeitnehmervertretungen
  • Einigung auf Ziele und gemeinsames Vorgehen

Vereinbarungen mit dem Konzern treffen, z. B.:

  • Maßnahmen zur Standortsicherung – global denken, lokal handeln
  • Aushandlung von Zielvorgaben für die Betriebe vor Ort
  • Ethikrichtlinien – Was kann der EBR in Zusammenarbeit mit dem (Gesamt-) Betriebsrat in Deutschland verhandeln?
  • Umsetzung des Europäischen Rechts – Frühzeitige Einigung auf europäischer Ebene erzielen und Sicherheit schaffen

Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Zuständig für die Beschlussfassung sind die örtlichen Betriebsräte.

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