Nützliche Infos zur SBV-Wahl ...

... erhalten Sie umfassend in unseren Seminaren zur SBV-Wahl

Seminar
Ihre Vorteile
Zielgruppen
Daten
Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2022

Dieses Tagesseminar richtet sich an sämtliche Mitarbeiter, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung
beauftragt sind und dafür Sorge tragen, dass die Wahl erfolgreich durchgeführt wird. Neben der Darstellung des gesamten Wahlverfahrens, erhalten Sie hilfreiche Checklisten und Musterformulare und wertvolle Hinweise zu gängigen Problemen, die bei der Wahl auftreten können und wie Sie diese rechtssicher lösen.

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) wird in einem besonderen Wahlverfahren in zwei getrennten Wahlgängen gewählt. Spezielle Rechtsvorschriften erfordern eine besonders sorgfältige und präzise Vorbereitung der Wahl. Auch die Durchführung der Wahl wird von einigen Besonderheiten bestimmt, die die SBV und der Wahlvorstand kennen müssen.

Poko-Points
Gremium-Rabatt
BR
SBV
PersR
0 Orte 0 Termine 1 Tage
Mehr erfahren
NEU!   Webinar: Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2022

Wenn Sie die Wahl einer neuen Schwerbehindertenvertretung organisieren, müssen Sie viele rechtliche Vorgaben beachten, um diese erfolgreich und rechtssicher durchführen zu können. Erfahren Sie in diesem Webinar, welches Wahlverfahren in Ihrem Fall gilt. Lernen Sie die einschlägigen Gesetzesvorgaben kennen und wenden Sie unbedingt die richtigen Fristen an. Sie erhalten außerdem wertvolle Hinweise zu gängigen Herausforderungen, die bei den Wahlen auftreten können. Stellen Sie jetzt die Weichen für eine erfolgreiche Durchführung.

Poko-Points
Gremium-Rabatt
SBV
0 Orte 0 Termine 0 Tage
Mehr erfahren
NEU!   Gratis-Webinar: Ich trau mich - SBV-Wahl 2022

Die SBV-Wahlen 2022 kommen näher und einiges spricht für die Chance, die Inklusion im eigenen Unternehmen voran zu bringen. Denken Sie darüber nach, sich zu engagieren und fragen sich zugleich, ob sie wirklich der Aufgabe gewachsen sind?

Dieses Webinar gibt einen Überblick über Gestaltungsmöglichkeiten und Herausforderungen. Wir helfen Ihnen sich Ihre Ziele, vorhandenen Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe für die Mandatstätigkeit bewusst zu machen und so zu planen, dass die SBV-Arbeit nachhaltig erfolgreich sein kann und Spaß macht.

Gremium-Rabatt
0 Orte 0 Termine 0 Tage
Mehr erfahren

Einige Fragen und Antworten zur Wahl der SBV

Warum eine SBV?

Die SBV fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter Menschen mit Behinderungen in den Betrieb.

Die SBV vertritt die im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen gegenüber dem Arbeitgeber.

Die SBV hilft und berät die schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten.

Die SBV arbeitet mit Arbeitgeber, Arbeitgeberbeauftragtem und Betriebsrat zusammen.

Die SBV unterstützt das Integrationsamt, die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Rehabilitation und erhält den Informationsaustausch zum Integrationsamt und zur Bundesagentur für Arbeit aufrecht.

Wer wird gehlt?

Gewählt werden eine Vertrauensperson und mindestens ein stellvertretendes Mitglied in Betrieben/Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind (§§ 177 Abs. 1 Satz 1, 151 Abs. 3 SGB IX).

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle in dem Betrieb/der Dienststelle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen (§§ 177 Abs. 2, § 151 Abs. 3 SGB IX).

Wer ist wählbar?

Wählbar sind alle in dem Betrieb/der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb/der Dienststelle seit sechs Monaten angehören (§ 177 Abs. 3 SGB IX).

Wann wird gewählt?

Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt (§ 177 Abs. 5 Satz 1 SGB IX).

Wie wird gewählt?

Die Vertrauensperson und die Stellvertreter werden in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (§ 177 Abs. 6 Satz 1 SGB IX). Unterschieden werden zwei Wahlverfahren: das vereinfachte und das förmliche Wahlverfahren. Genauer geregelt sind beide in der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbV-WO). Das förmliche Wahlverfahren ist dann anzuwenden, wenn im Betrieb/der Dienststelle insgesamt mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder der Betrieb/die Dienststelle bei weniger als 50 Wahlberechtigten aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht (§ 177 Abs. 6 Satz 3 SGB IX). In allen anderen Fällen ist im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen. Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung (§ 177 Abs. 7 Satz 1 und 2 SGB IX).

Achtung!
im Herbst finden die nächsten SBV-Wahlen statt und passend wurde nun die Wahlordnung verändert: Sie können nun die Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren mittels Video- und Telefonkonferenz und den tatsächlichen Wahlvorgang per Briefwahl durchführen, § 20 Abs. 5 Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO). Die alte (befristete) Regelung des bisherigen § 28 SchwbVWO wurde aufgehoben.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber hat den Wahlvorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen (§ 2 Absatz 6 SchwbVWO). Er hat ihm insbesondere alle für die Anfertigung der Liste der Wahlberechtigten erforderlichen Auskünfte zu geben (einschließlich der wahlberechtigten schwerbehinderten Leiharbeitnehmer) und die notwendigen Unterlagen (zum Beispiel das Verzeichnis gemäß § 163 Absatz 1 und 2 SGB IX) zur Verfügung zu stellen.

Für die vorgeschriebenen Wahlaushänge ist ausreichender Raum zur Verfügung zu stellen. Für die Wahl selbst ist ein geeignetes Wahllokal bereitzuhalten (§ 179 Abs. 9 SGB IX). Die Mitglieder des Wahlvorstands sind für die Dauer ihrer Wahlaufgaben von der Arbeit freizustellen (§ 177 Abs. 6 S. 2, § 20 Absatz 3 Satz 2 BetrVG, bzw. § 24 Absatz 2 BPersVG) einschließlich notwendiger Wahlseminare.

Nützliches zur Wahl

Wir helfen Ihnen mit ausführlichen Infos, Zeitablaufplänen und Mustervorlagen, sowie einem Fristenrechner zur Bestimmung des genauen zeitlichen Ablaufs der Wahl. Für die optimale Vorbereitung der Wahlen im Herbst bieten wir Ihnen natürlich auch erstklassige Seminare zur Vorbereitung des Wahlvorstands.

Ablauf der SBV-Wahl und Unterscheidung der Wahlverfahren

Die Wahl der SBV

Generelle Informationen, Unterscheidung der Wahlverfahren und Ablauf der Wahl.

Wahlrechner für die Fristen der SBV-Wahlen

Alle Fristen im Blick

Fristen und Zeiträume im Überblick - automatisch den korrekten Zeitplan für Ihre Wahl (normales Wahlverfahren) berechnen:

Zum Fristenrechner

Downloads, Mustervorlagen, Werbematerialien für die SBV-Wahlen

Musterformulare und Downloads

Musterformulare, praktische Downloads und Werbematerialien für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen).

Informationen zum Schutz und zu den Kosten von SBV-Wahlen

Kosten und Schutz der SBV-Wahl

Mehr Infos zu Kosten, Pflichten des Arbeitsgebers, Schutz von Initiatoren, Wahlvorstand und Initiatoren und zum Datenschutz.