Einführung in das Arbeitsrecht I – für Personalräte
Ihr erfolgreicher Einstieg in das Arbeitsrecht
Als Personalratsmitglied werden Sie mit einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen konfrontiert. Dabei ist das Arbeitsrecht vielschichtig und für den juristischen Laien nur schwer überschaubar. Um sicher agieren zu können, benötigen Sie fundierte Grundkenntnisse über den Abschluss von Arbeitsverträgen und die wechselseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis.
Das Seminar vermittelt Ihnen das arbeitsrechtliche Basiswissen, das Sie zur sachgerechten Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Personalrats benötigen – bis hin zu einem Überblick über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie erfahren, worauf Sie als Personalrat bei Einstellungen und Versetzungen achten müssen und sind auf der Grundlage des Erlernten in der Lage, die Mitarbeiter hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten kompetent zu beraten.
Grundbegriffe des Arbeitsrechts
- Abgrenzung zwischen Arbeitsrecht und Personalvertretungsrecht
- Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts
Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses
- Fragerecht und Offenbarungspflichten
- Beteiligung des Personalrats bei Einstellungen
Der Arbeitsvertrag
- Form und Ausgestaltung
- Probezeitvereinbarungen
- Kontrolle von Vertragsklauseln (AGB-Kontrolle)
- Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Befristete Arbeitsverträge
Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag
- Beschäftigungs- und Vergütungspflicht
- Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz
- Arbeitszeugnis
- Gesundheitsschutz
- Weitere Nebenpflichten des Arbeitgebers
Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag
- Pflicht zur Arbeitsleistung
- Nebenpflichten des Arbeitnehmers: Wettbewerbsverbot, Nebentätigkeiten und Verschwiegenheit
- Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung
- Abmahnung bei Pflichtverletzungen
Teilzeitarbeit
- Teilzeitanspruch und Geltendmachung
- Ablehnungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber
- Erhöhung der Arbeitszeit nach Teilzeit
Überblick über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Grundzüge des Kündigungsrechts
- Beendigung durch Aufhebungsvertrag und Anfechtung
Schulungsanspruch
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.