Ob Arbeitsmittel, Schulungen, Reisekosten oder rechtliche Unterstützung – Betriebsratsarbeit verursacht Kosten. Doch welche davon muss der Arbeitgeber übernehmen und wo liegen die Grenzen? Erfahren Sie, was § 40 BetrVG regelt, wann Ausgaben als erforderlich gelten und worauf Betriebsräte bei ihrer Entscheidung achten sollten.