Stolpersteine rund um die Betriebsratsarbeit

 

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Fehlerhafte Beschlussfassung, Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten, Formfehler beim Widerspruch gegen personelle Maßnahmen, aber auch taktische Mängel bei Verhandlungen … die Liste möglicher Stolpersteine für Betriebsräte ist lang.

Und wenn der Betriebsrat Fehler macht, wird es häufig besonders heikel und folgenschwer. Erst recht, wenn der Arbeitgeber daraus einen Vorteil zieht oder eine Gerichtsentscheidung davon abhängt. Dabei wäre vieles, was in der Praxis falsch läuft, leicht zu verhindern. Denn den rechtlichen Rahmen für Ihr Handeln als Betriebsrat gibt das BetrVG vor. Doch Handlungssicherheit haben Sie nur, wenn Sie dessen Regelungen kennen und sie sicher anwenden können.

Ob Neuling oder erfahrener Betriebsrat, immer wieder sind es bestimmte Bereiche der Betriebsratsarbeit, bei denen es zu Fehlern oder Missverständnissen kommt. Hier beispielhaft einige typische Fehlerquellen, die Sie kennen sollten:

Beschlüsse des Betriebsrats

Sie sind wesentlicher Bestandteil jeder Betriebsratsarbeit, insbesondere, wenn rechtliche Wirkung von ihnen ausgeht, wie bei einem Widerspruch zu einer Kündigung. Dennoch werden von der Sitzungsladung, über die Tagesordnung, bis zur Abstimmung immer wieder Fehler gemacht, die in der Regel zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen. Auch bei Verhinderungsfällen gibt es oft Unsicherheiten: Nur, wenn wirklich eine rechtliche oder tatsächliche vorübergehende Verhinderung vorliegt, darf überhaupt ein Ersatzmitglied geladen werden. Rund um die Beschlussfassung sollte man also stets größte Sorgfalt walten lassen.

Widerspruch gegen personelle Maßnahmen

Nicht nur bei der Beschlussfassung, sondern auch bei Begründungen einer Ablehnung besteht die Gefahr von Formfehlern. Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, kaum etwas kommt Ihnen öfter auf den Tisch. Gerade weil es um das Schicksal einzelner Kolleg*innen geht, sind diese Maßnahmen meist mit Emotionen besetzt. In diesen Fällen haben Sie eine große Verantwortung, sollten unbedingt einen kühlen Kopf bewahren und sachlich handeln. Falls Sie Ihre Zustimmung verweigern wollen, widersprechen Sie fristgerecht, aber nicht vorschnell und vor allem nicht pauschal. Sie müssen im Detail die konkreten Umstände des Einzelfalls darlegen. Andernfalls kann aus Ihrer beabsichtigten Zustimmungsverweigerung - mangels ausreichender Begründung - eine Zustimmung werden.

Umgang mit sensiblen Daten oder geheimen Informationen

Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten (nach § 79  BetrVG, „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“) können ernste Konsequenzen haben - hier ist also Vorsicht geboten. Das sollte aber nicht dazu führen, die Belegschaft nicht zu informieren. Der Arbeitgeber kann nicht willkürlich festlegen, welche Angelegenheiten vertraulich zu behandeln sind. Die Informationen müssen objektiv geheimhaltungsbedürftig sein. Bevor etwas verwertet oder veröffentlicht wird, muss dies aber immer sorgsam geprüft werden.

Neben den Geschäftsgeheimnissen haben Betriebsräte auch Kenntnis über vertrauliche Informationen und persönliche Geheimnisse von Kolleg*innen, die ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Die Schweigepflicht gilt natürlich nicht gegenüber den übrigen Betriebsratsmitgliedern.

Neben diesen formellen und inhaltlichen Fragen Ihrer Arbeit gibt es noch Weiteres zu beachten:  

Machen Sie sich nicht angreifbar

Entscheidend für Ihre erfolgreiche Arbeit als Betriebsrat ist, wie sie von der Belegschaft wahrgenommen werden. Bei der Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie sich streng an alle gesetzlichen Bestimmungen halten. Kungelei oder die Annahme unzulässiger Vergünstigungen beschädigen Ihr (Ehren-)Amt und können zudem rechtliche Konsequenzen haben. Kooperation und Korruption liegen oft eng beieinander - sorgen Sie für „saubere Verhältnisse“ im Betriebsrat.

Machen Sie Ihre Betriebsratsarbeit transparent

Sie sind gewählt worden, um die Interessen Ihrer Kolleg*innen zu vertreten. Dafür sind Sie auf regelmäßiges Feedback aus der Belegschaft angewiesen. Das erhalten Sie aber nur, wenn die Beschäftigten über Ihre Arbeit informiert sind. Nutzen Sie dazu alle zur Verfügung stehenden Kanäle: Betriebsversammlungen sind die ideale Gelegenheit, sich und Ihre Arbeit zu präsentieren. Regelmäßige Informationen erfolgen über das Schwarze Brett bzw. die eigene Seite im Intranet Ihres Unternehmens. Zusätzlich runden Newsletter oder Rundschreiben das Informationsangebot ab.

Lernen Sie erfolgreich zu verhandeln

Auch wenn Sie alle genannten Stolpersteine souverän umgehen konnten: Letztlich werden Sie als Betriebsrat an Ihren Erfolgen gemessen, die meist das Ergebnis von Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber sind. Und dabei sitzen Ihnen mit Sicherheit Verhandlungsprofis gegenüber. Doch keine Angst, denn kluges und erfolgreiches Verhandeln kann man lernen, ebenso wie der Umgang mit unfairen Taktiken und Tricks.

Vermeiden Sie diese Stolpersteine und erwerben Sie die Kenntnisse, die Sie brauchen um als Betriebsrat sicher und souverän agieren zu können - Sie haben ein Recht darauf!  

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