JAV – kompakt
Rechtssicher handeln und Interessen durchsetzen
Du möchtest schnell das erforderliche rechtliche Grundlagenwissen für deine Arbeit in der JAV erwerben? In diesem Seminar kombinieren wir für dich die rechtlichen Inhalte aus unseren Seminaren JAV I und JAV II. Du erfährst in sehr kompakter Form alles über die Rechte und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung und erhältst das notwendige rechtliche Know-how über das Berufsausbildungsverhältnis, von der Einstellung bis zur Beendigung. Abgestimmt auf deine besonderen Fragestellungen und anhand von praktischen Beispielen und Übungen lernst du, wie du rechtliche Handlungsmöglichkeiten nutzen und erfolgreich in der Praxis umsetzen kannst. Wir unterstützen dich, als JAV die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb rechtssicher und sachgerecht zu vertreten!
I. Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV
Deine Rechte und Pflichten in der JAV
- Rechtsstellung der JAV-Mitglieder – was darf ich und was nicht?
- Aufgaben der JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz
- Besonderer Schutz der JAV-Mitglieder, insbesondere vor Kündigungen
- Übernahmeanspruch nach der Ausbildung – ein starkes Stück!
- Anspruch auf Schulung – mit Augenmaß einfordern und durchsetzen
Organisation und Geschäftsführung – wie muss die JAV arbeiten?
- JAV-Sitzung gut vorbereiten und gestalten: von Einladung bis Protokoll
- Beschlüsse formal korrekt fassen – in präsenter oder digitaler Form
- Kosten- und Sachaufwand der JAV – moderne Informations- und Kommunikationstechnik nutzen
- Zeit zum Austausch: Sprechstunden und JA-Versammlungen
- Zuständigkeitsfragen: Wann kommen Gesamt- und Konzern-JAV ins Spiel?
Einblicke in die Rolle des Betriebsrats
- Basics zur Arbeit mit Gesetzen und Kommentaren
- Kurz gefasst: Aufgaben und Funktion des Betriebsrats
- Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrecht: Was ist der Unterschied?
- Gut zu wissen: Was ist eigentlich eine Betriebsvereinbarung?
- Grundlage für eine erfolgreiche JAV-Tätigkeit: Zusammenarbeit mit dem BR
II. Rechtliche Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses
Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrags
- Einstellungsgespräch, Fragebogen und Einstellungstests
- Wesentlicher Inhalt des Ausbildungsvertrags
- Beteiligung der JAV und des Betriebsrats
Rechtliche Besonderheiten im Ausbildungsverhältnis
- Pflichten des Auszubildenden
- Besuch der Berufsschule und Führen des Ausbildungsnachweises
- Vergütungspflicht des Ausbilders – Beachtung der Mindestvergütung
- Ausbildungsinhalt: Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen, Fähigkeiten
- Krankheit: Was gilt bezüglich Krankmeldung, Vergütung etc.?
- Besondere Schutzbestimmungen: BBiG, JArbSchG, MuSchG, ArbZG
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses – Beteiligung von JAV und BR
- Kündigung während und nach der Probezeit
- Beendigung durch Aufhebungsvertrag – ist das eigentlich möglich?
- Ausbildungszeugnis – wichtig für die Zukunft!
- Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung?
Die JAV redet mit: Wofür du dich aktiv einsetzen kannst!
- Überwachung von Arbeitszeit und Urlaubsregelungen
- Ausbildung verbessern: Ausbildungspläne/-methoden, Qualifizierung der Ausbilder
- Einführung neuer Technologien und Arbeitsformen – auch für Azubis
- Beteiligung bei Erstellung und Einführung von Beurteilungsbögen
Empfohlene Veranstaltungsdauer: 2,0 - 3,0 Tage
Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.
Schulungsanspruch
Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst. Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung deiner Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Erforderlichkeit, zeitliche Lage und Teilnehmer der Schulungen sind auf Antrag der JAV vom Betriebsrat zu beschließen.