Der Jahresabschluss ist eine der wichtigsten Quellen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat – er enthält alle wesentlichen Informationen über die aktuelle Lage des Unternehmens, aber auch Hinweise auf die Zukunft. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat müssen den Jahresabschluss nicht nur lesen und verstehen können, sondern auch kritisch beurteilen können. Nur so ist die Kontrollfunktion im Sinne der Arbeitnehmer kompetent wahrzunehmen.
Die in diesem Kompakt-Seminar vermittelten grundlegenden wirtschaftlichen Kenntnisse ermöglichen es Ihnen, die dem Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zur Verfügung gestellten Informationen besser zu verstehen und auf dieser Grundlage Entscheidungen im Unternehmen oder Konzern im Arbeitnehmerinteresse zu kommentieren oder sogar zu beeinflussen.
Auf den Punkt: In diesem Seminar werden Ihnen alle wichtigen Schritte des für Sie maßgeblichen Wahlverfahrens erläutert. Mit Hilfe des erworbenen Wissens können Sie die Wahl professionell vorbereiten und ordnungsgemäß durchführen – abgestimmt auf Ihre Situation und Ihre besonderen Fragestellungen.
Hintergrund: In Kapitalgesellschaften haben Arbeitnehmervertreter ein Mitbestimmungsrecht im Aufsichtsrat. Je nach Rechtsform, Größe und Gegenstand des Unternehmens sind dabei unterschiedliche Gesetze zu beachten – dies gilt auch für die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat. Als Wahlvorstand müssen Sie daher mit den gesetzlichen Grundlagen und allen Verfahrensschritten vertraut sein, um die Aufsichtsratswahl erfolgreich und fehlerfrei durchführen zu können.